Betreff
Radar-Display - Standortsuche
Vorlage
BV/095/2021
Art
Beschlussvorlage

In der Ortsratssitzung am 12.11.2020 wurde im Rahmen der Vorstellung der Auswertung der Radar-Displays die Frage nach weiteren potentiellen Standorten für weitere Radar-Displays aufgeworfen.

 

Als weiterer Standort wurde die Dammer Straße (L 80), Laterne im Bereich der Querungshilfe L 80 / Im Sonnenwinkel, vorgeschlagen. Dieser Standort liegt außerhalb der verkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt und würde somit keine Zustimmung durch den Straßenbaulastträger finden. Die verkehrsrechtliche Ortsdurchfahrt befindet sich an der Elzebrücke. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Straßenbaulastträgers wäre die Anbringung eines weiteren Radar-Displays ab der Elzebrücke denkbar. Eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h besteht in diesem Bereich bis in Höhe Dammer Straße, Haus Nr. 31.

 

Im weiteren Verlauf wechselt die vorgeschriebene Geschwindigkeit temporär auf 30 km/h. Eine Einstellung auf temporär unterschiedliche Geschwindigkeiten ist technisch grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei den Modellen des bisherigen Lieferanten der Radar-Displays

.

Im Straßenverlauf der Dammer Straße befinden sich die Straßenlaternen zunächst ortseinwärts fahrend linksseitig der Straße. Die Radar-Displays sind bisher ortseinwärts rechtsseitig aufgestellt worden. Sollte an dieser Vorgehensweise festgehalten werden, so käme für diesen Standort ein solarbetriebenes Radar-Display zum Tragen. Alternativ zur Anschaffung eines weiteren Radar-Displays, besteht die Möglichkeit, das vorhandene solarbetriebene Radar-Display an der Hauptstraße, Höhe Haus Nr. 41, rotierend mit dem Standort an der Dammer Straße einzusetzen.

 

Die Anschaffungskosten für ein weiteres Radar-Display belaufen sich auf 2.300 € bis 2.600 €.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg beschließt über das weitere Vorgehen in dieser Sache entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

2.600

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

11110

 

 

 

Kostenstelle:

000003

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt