Betreff
Wittlager Landlinienbus (WiLLi-Bus); Fortführung der bestehenden ÖPNV-Verbesserungen
Vorlage
BV/082/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach umfangreichen Beratungen in den politischen Gremien der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln (u. a. 16.01.2018 und 13.03.2018) ist einstimmig der Umsetzung des vorgelegten, weiterentwickelten Konzepts zur Neuorganisation des ÖPNV im Wittlager Land, beginnend mit dem Fahrplanwechsel im Sommer 2018 und befristet bis zum Fahrplanwechsel im Sommer 2021 beschlossen worden.

 

Durch die seit März 2020 herrschende CORONA-Pandemie ist es leider nicht möglich, umfangreiche, verlässliche Zahlen, Daten und Fakten als Ergebnis dieses zunächst für 3 Jahre ausgelegten Modellversuchs vorzulegen.

Dennoch: im Rahmen einer intensiven Evaluation im Rahmen einer Förderung aus dem Programm „Zukunftsräume“ sind durchaus positive Entwicklungen absehbar. Diese Ergebnisse sind durch das beauftragte Unternehmen „CONVENT Mensing beraten planen umsetzen“ in einem Eckpunktepapier (Anlage) zusammengestellt.

 

Die VOS NordOst hat in Abstimmung mit der PlaNOS eine Aufstellung der Entwicklung der Fahrgastzahlen in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln vorgelegt (Anlage). Dabei wurde darauf hingewiesen, dass aus dieser Aufstellung die Auswirkungen des WiLLi-Bus-Konzeptes abgelesen werden kann.

 

Leider lagen der VOS NordOst aus dem Kalenderjahr 2017 keine verwertbaren Fahrgasterhebungen vor. Um die Entwicklung des WiLLi-Busses auch anhand von Verkehrszahlen aus den Vorjahren zu dokumentieren, hat die VOS über den Ticket-Verkaufs-Vergleich (sog. Beförderungsfälle) der Jahre 2017 und 2019 auf den Korridoren Bad Essen – Ostercappeln – Osnabrück und Bohmte – Hunteburg – Osnabrück in die Aufstellung aufgenommen.

 

Leider konnte die positive Entwicklung im Kalenderjahr 2019 nicht in das Corona-Jahr 2020 übertragen und fortgeführt werden. Umso mehr erscheint es notwendig, den angefangenen Weg weiterzugehen und das WiLLi-Bus-Konzept um mindestens drei Jahre zu verlängern.

 

Zudem ist auf das Mobilitätskonzept des Landkreises Osnabrück hinzuweisen. Kernpunkte des Konzeptes sind die modellhafte Entwicklung von zentralen Mobilitätspunkten in allen Gemeinden (ggf. Ortschaften), die Verbesserung der Radwegeverbindungen zu den zentralen Punkten, die Einrichtung von Anrufbussystemen bis hin zur Entwicklung von selbstfahrenden Zubringerbussystemen zu den zentralen Mobilitätsstationen.

 

Im Konzept des Landkreises Osnabrück ist das von den Wittlager Kommunen entwickelte und getragene Konzept „WiLLi-Bus“ ausdrücklich als Zukunftsmodell dargestellt. Eine Zurücknahme dieses Angebotes wäre insgesamt daher wenig sinnvoll und nicht zielführend

 

Die Bürgermeister aus Bad Essen, Ostercappeln und Bohmte befürworten die Verlängerung.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Das seit dem 01.08.2018 bestehende Angebot „WiLLi-Bus“ im Wittlager Land wird für zunächst 3 weitere Jahre fortgeführt, die notwendigen Haushaltsmittel dafür bereitgestellt.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt