Betreff
Annahme von Zuwendungen
Vorlage
BV/078/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sparkasse Osnabrück hat den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte Fördermittel aus dem Reinertrag der Lotterie „Sparen und Gewinnen“ zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendung verteilt sich auf die Schulen wie folgt:

 

Grundschule Herringhausen                      800,00 €

Christophorusschule                                     610,00 €

Erich Kästner-Schule                                     900,00 €

Wilhelm-Busch-Schule                                1.100,00 €

Oberschule Bohmte                                                     4.200,00 €

                                                 Gesamt                             7.610,00 €

 

Der Förderverein der Ortsfeuerwehr Bohmte e.V. möchte der Ortsfeuerwehr Bohmte 3.537,87 € spenden. Seitens des Gemeindekommandos bestehen keine Bedenken.

 

Herr Günther Glüsenkamp, wohnhaft in Syke, möchte der Gemeinde Bohmte die Kosten für eine Bank in Höhe von 2.900 € spenden.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Spende der Sparkasse Osnabrück in Höhe von 7.610,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte, die Spende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Bohmte e.V. in Höhe von 3.537,87 € für die Ortsfeuerwehr Bohmte, sowie die Spende von Herrn Günther Glüsenkamp in Höhe von 2.900 € für die Anschaffung einer Bank anzunehmen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

14.047,87 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

14.047,87 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt