Sachverhalt:
Die Sparkasse
Osnabrück hat den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte Fördermittel aus
dem Reinertrag der Lotterie „Sparen und Gewinnen“ zur Verfügung gestellt.
Die Zuwendung
verteilt sich auf die Schulen wie folgt:
Grundschule Herringhausen 800,00 €
Christophorusschule 610,00 €
Erich
Kästner-Schule 900,00
€
Wilhelm-Busch-Schule
1.100,00 €
Oberschule Bohmte 4.200,00
€
Gesamt
7.610,00 €
Der Förderverein
der Ortsfeuerwehr Bohmte e.V. möchte der Ortsfeuerwehr Bohmte 3.537,87 €
spenden. Seitens des Gemeindekommandos bestehen keine Bedenken.
Herr Günther
Glüsenkamp, wohnhaft in Syke, möchte der Gemeinde Bohmte die Kosten für eine
Bank in Höhe von 2.900 € spenden.
Der Rat der
Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung
über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 €
bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 €
entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr
mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so
entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter
Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die
Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Spende der Sparkasse Osnabrück in Höhe von 7.610,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte, die Spende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Bohmte e.V. in Höhe von 3.537,87 € für die Ortsfeuerwehr Bohmte, sowie die Spende von Herrn Günther Glüsenkamp in Höhe von 2.900 € für die Anschaffung einer Bank anzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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14.047,87
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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14.047,87
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |