Der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ ist vom Rat der Gemeinde Bohmte am 26.09.2019 als Satzung beschlossen worden und im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht und in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ sieht vier Planstraßen vor, die der zukünftigen Erschließung des Baugebiets dienen. Einhergehend mit der anstehenden Vergabe der Grundstücke und der Erschließung des Baugebietes müssen die neuen Erschließungsstraßen Namen erhalten. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger Straßenbezeichnungen und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Dieses ist hier der Fall, so dass der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen für die Namensgebung zuständig ist.
Die zu benennenden Planstraßen sind der beigefügten Karte zu entnehmen.
Um eine Umnummerierung der Langen Straße und der Bruchstraße zu vermeiden, da diese aufsteigend in die entgegengesetzten Richtungen verläuft, wird vorgeschlagen, die Verlängerung im Bereich der Langen Straße als „Nikolaus-Bohnenkamp-Straße“ weiterzuführen, da die direkten Anlieger diese Bezeichnung bereits führen. Die Benennung der Bruchstraße sollte der Planstraße A entsprechen.
Seitens der Verwaltung werden für die vier Planstraßen die Namen „Oelinger Heide“, „Falkenhorst“, „Im Rehwinkel“, „An der Dachsburg“ oder „Am Igelhain“ vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Straßennamen beziehen sich auf Wald- und Wiesentiere.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen entscheidet in seiner Sitzung über die Vergabe von Straßennamen für die Planstraßen im Baugebiet „In der Oelinger Heide“ entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |