Betreff
Abschnittsbildungsbeschluss für die Veranlagung von Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Nikolaus – Bohnenkamp - Straße
Vorlage
BV/068/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Nikolaus – Bohnenkamp – Straße wurde im Jahr 2017 erstmalig hergestellt. Gegen den seitens der Gemeinde erlassenen Erschließungsbeitragsbescheid erhoben Eigentümer eines Grundstücks Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück.

 

Im Rahmen der Veranlagung der Erschließungsbeiträge ist grundsätzlich die gesamte Erschließungsanlage "Lange Straße" / "Nikolaus - Bohnenkamp Straße" zu berücksichtigen. Im Zuge eines gerichtlichen Streitverfahrens hat sich jedoch die Notwendigkeit gezeigt, die Erschließungsanlage nach § 5 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Bohmte durch eine Abschnittsbildung zu unterteilen. Ein Abschnitt muss grundsätzlich durch äußerlich erkennbare Merkmale abgrenzbar sein. Merkmale dieser Art sind vorliegend die Einmündungen am Anfang und Ende des Abschnittes. Die Fortsetzung der "Lange Straße" ist bisher nicht erstmalig hergestellt worden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage "Nikolaus - Bohnenkamp - Straße" / "Lange Straße" ein beitragsrechtlich selbständig abrechenbarer Abschnitt zwischen dem Einmündungsbereich "Stirper Straße" und "Lange Straße" und dem Bereich "Lange Straße" / "Nikolaus - Bohnenkamp - Straße" (Anlage 1) gebildet wird.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt