Sachverhalt:
Die Nikolaus – Bohnenkamp – Straße wurde im Jahr 2017
erstmalig hergestellt. Gegen den seitens der Gemeinde erlassenen
Erschließungsbeitragsbescheid erhoben Eigentümer eines Grundstücks Klage beim
Verwaltungsgericht Osnabrück.
Im
Rahmen der Veranlagung der Erschließungsbeiträge ist grundsätzlich die gesamte
Erschließungsanlage "Lange Straße" / "Nikolaus - Bohnenkamp
Straße" zu berücksichtigen. Im Zuge eines gerichtlichen Streitverfahrens
hat sich jedoch die Notwendigkeit gezeigt, die Erschließungsanlage nach § 5 der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Bohmte
durch eine Abschnittsbildung zu unterteilen. Ein Abschnitt muss grundsätzlich
durch äußerlich erkennbare Merkmale abgrenzbar sein. Merkmale dieser Art sind
vorliegend die Einmündungen am Anfang und Ende des Abschnittes. Die Fortsetzung
der "Lange Straße" ist bisher nicht erstmalig hergestellt worden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage "Nikolaus - Bohnenkamp - Straße" / "Lange Straße" ein beitragsrechtlich selbständig abrechenbarer Abschnitt zwischen dem Einmündungsbereich "Stirper Straße" und "Lange Straße" und dem Bereich "Lange Straße" / "Nikolaus - Bohnenkamp - Straße" (Anlage 1) gebildet wird.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |