Betreff
Straßenbenennung im Baugebiet "Südliches Brookfeld" in Herringhausen
Vorlage
BV/067/2021
Aktenzeichen
5/630-60/112
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ ist vom Rat der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 als Satzung beschlossen worden und im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht und in Kraft getreten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ sieht eine Planstraße vor, die der zukünftigen Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der anstehenden Vergabe der Grundstücke und der Erschließung des Baugebietes muss die neue Erschließungsstraße einen Namen erhalten. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und Deutsche Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straße allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Südliches Brookfeld“ liegt ausschließlich in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen, so dass der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen für die Benennung dieser Straße zuständig ist.

 

In der Vergangenheit wurden u. a. auch alte Flurbezeichnungen für die Benennung von Straßennamen verwendet. Alte Flurbezeichnungen befinden sich im nähren Gebiet, sind aber teilweise vergeben, was auf die Flurbezeichnungen „Dübberort“ und „Brookfeld“ zutrifft.

 

Die Lage der zu benennenden Planstraße mit den Flurbezeichnungen ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Seitens der Verwaltung werden die Namen „Am Brook“ oder „Bachstelzenweg“ vorgeschlagen. Der Name „Am Brook“ würde sich in die umliegende Straßenbenennung (Im Brookfeld) einfügen. Der Name „Bachstelzenweg“ würde sich auf die vor Ort angesiedelte Bachstelze beziehen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen entscheidet in seiner Sitzung über die Vergabe des Straßennamens für die Planstraße im Baugebiet „Südliches Brookfeld“ entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt