Betreff
Fortsetzung des Gesamtkonzepts der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/049/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 27.01.2021 wurde über das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte beraten.

 

Der Vertrag mit dem jetzigen Anbieter endet zum 31.07.2021. In einem Vorgespräch wurde von dem Anbieter signalisiert, dass aufgrund erheblicher Personalkostensteigerungen eine Budgeterhöhung oder eine Stellenreduzierung notwendig sei.

 

Bei der letztmaligen Verlängerung im Jahr 2018 hatte sich die Gemeinde dafür ausgesprochen, das Jahresbudget nicht zu erhöhen und stattdessen eine Stundenreduzierung in Kauf zu nehmen. Die Reduzierung erfolgte im Bereich der offenen Jugendarbeit. Eine weitere Reduzierung in diesem Bereich ist aus Sicht des Anbieters nicht vertretbar.

 

In der VA-Sitzung am 27.01.2021 bestand Einigkeit darüber, dass die Gemeinde die vom Anbieter dargestellte Kostenerhöhung von knapp 60.000 € aufgrund der finanziellen Lage nicht übernehmen sollte.

 

In der Sitzung wurde der Vorschlag der CDU-Fraktion aufgegriffen, Gespräche mit den Landtagsabgeordneten zur finanziellen Unterstützung zu führen. Die Aufgabe der Schulsozialarbeit obliegt in erster Linie dem Land. Viele Kommunen investieren in diesem Bereich jedoch eigene Mittel, da die Personalausstattung durch das Land bei weitem nicht den Bedarf deckt.

 

Am 25.02.2021 wird hierzu ein Gespräch mit den Landtagsabgeordneten Clemens Lammerskitten und Guido Pott stattfinden, zu dem ebenfalls die Fraktionsvorsitzenden eingeladen sind.

 

Die fünf Schulleiterinnen der Gemeinde haben im Vorfeld gegenüber der Verwaltung die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit dargestellt und die aktuelle Situation in den Schulen erläutert. Der Bedarf sei aktuell größer denn je. Sollte eine finanzielle Unterstützung durch das Land kurzfristig nicht möglich sein, favorisieren alle Schulleiterinnen eine Verlängerung der bestehenden Verträge, auch wenn dies eine Kürzung der Stundenkontingente zur Folge hätte. Nur so könne die über Jahre aufgebaute vertrauensvolle Arbeit mit den Kindern und Familien fortgeführt werden.

 

Neben der Frage, welches Budget ab dem 01.08.2021 für das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden soll, ist darüber zu beraten, ob der Vertrag mit dem jetzigen Anbieter verlängert werden oder eine neue Ausschreibung dieser Leistungen erfolgen soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt in Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde, das Budget auf 255.000 € zu belassen, und aufgrund der durchgehend positiven Rückmeldungen der Schulleiterinnen, den Vertrag mit dem jetzigen Anbieter zu verlängern.

Sofern die finanzielle Unterstützung des Landes unterbleibt sind im zweiten Schritt die daraus folgenden Stundenkürzungen mit dem Anbieter, den Sozialarbeiterinnen vor Ort und den Schulleiterinnen abzustimmen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt