Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 114 „Im Gänseorte“ lassen sich
aufgrund der im Verhältnis zum gültigen Flächennutzungsplans weitgrößeren
Wohnausweisung nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Hierzu ist die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Plangebiet ist bei der Entwicklung von Neubauflächen bevorzugt zu behandeln, da der Flächennutzungsplan den südöstlichen Teil des Änderungsbereichs bereits als Wohnbaufläche kennzeichnet. Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden hierbei überplant. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Karte beigefügt.
Wie im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ hat eine vorab in Auftrag gegebene Geruchsimmissionsprognose ergeben, dass ein schmaler Streifen entlang der Straße „An der Furth“ nicht für Wohnbebauung geeignet ist. Hier wird der in Wohngebieten einzuhaltende Immissionswert von 10% der Jahresstunden knapp überschritten.
Um potenzielle Beeinträchtigungen von möglicherweise betroffenen Fledermaus- und Vogelarten im Vorfeld eines geplanten Vorhabens einschätzen zu können, ist das Büro Kohlbrecher & Korte, Osnabrück beauftragt worden, einen Fachbeitrag Artenschutz zu erstellen. Dieser liegt zwischenzeitlich vor. Hiernach kommt es unter Berücksichtigung von Vermeidungs-/CEF-Maßnahmen nicht zur Auslösung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Grundsätzlich ist auch der von einem Vorhaben ausgehende und die vorhandene Nachbarschaft einwirkende Lärm zu untersuchen. Aufgrund der direkten Lage an der Kreisstraße 419 „Bramscher Weg“ ist eine schalltechnische Beurteilung erforderlich. Eine Beauftragung für ein solches Gutachten wird seitens der Verwaltung vorbereitet.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Planungsauftrag an das günstigst bietende Planungsbüro für die Erarbeitung vergeben werden. Sobald die Entwurfsunterlagen vorliegen, werden sie in den Gremien vorgestellt und beraten.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |