Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Am 16. September 2020 wurde der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss gefasst. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Baugrenze und des Landkreises Osnabrück bezüglich der Kennzeichnung eines Altlastenstandortes eingegangen.
Diese Hinweise erfordern ein erneutes eingeschränktes Beteiligungsverfahren. Es werden die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden erneut um Stellungnahme gebeten. Den erneuten Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss hat der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren am 02. Februar 2021 gefasst. Das Verfahren ist auf zwei Wochen verkürzt worden, die Frist läuft bis zum 26. Februar 2021.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 04. März 2021 wird über die eingegangenen Stellungnahmen vorab informiert.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. März 2021 wird die dann fertige Abwägung vorgestellt. Die entsprechenden Dokumente werden dieser Vorlage rechtzeitig zur Sitzung beigefügt.
Sofern sich aus den eingegangen Stellungnahmen keine Anregungen oder Hinweise ergeben, die eine wiederholte Planänderung oder -anpassung begründen, kann der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. März 2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen.
Anlagen:
Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer
Straße Mitte“. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt sodann die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43
„Bremer Straße Mitte“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hinzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |