Betreff
Bebauungsplan Nr. 43 "Bremer Straße Mitte" - 7. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/043/2021
Aktenzeichen
610-22-43.7
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.

 

Am 16. September 2020 wurde der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss gefasst. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Baugrenze und des Landkreises Osnabrück bezüglich der Kennzeichnung eines Altlastenstandortes eingegangen.

 

Diese Hinweise erfordern ein erneutes eingeschränktes Beteiligungsverfahren. Es werden die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden erneut um Stellungnahme gebeten. Den erneuten Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss hat der Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren am 02. Februar 2021 gefasst. Das Verfahren ist auf zwei Wochen verkürzt worden, die Frist läuft bis zum 26. Februar 2021.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 04. März 2021 wird über die eingegangenen Stellungnahmen vorab informiert.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. März 2021 wird die dann fertige Abwägung vorgestellt. Die entsprechenden Dokumente werden dieser Vorlage rechtzeitig zur Sitzung beigefügt.

 

Sofern sich aus den eingegangen Stellungnahmen keine Anregungen oder Hinweise ergeben, die eine wiederholte Planänderung oder -anpassung begründen, kann der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. März 2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Rat beschließt sodann die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hinzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt