Sachverhalt:
Der Gebäudekomplex der Oberschule Bohmte ist in Teilen veraltet und dementsprechend baulich sanierungsbedürftig. Zwischenzeitlich liegt ein Konzept des Büros ITG Doeker aus Mettingen vor, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes erforderlich sind. Angesichts der daraus resultierenden nicht unerheblichen Kosten sollte weiter untersucht werden, für welche Gebäudeteile eine Investition in den Brandschutz kombiniert mit einer Sanierung im Bestand wirtschaftlich und funktional sinnvoll ist. Alternativ galt es zu prüfen, ob ein Ersatzneubau auf dem Gelände mit deutlich verbesserten energetischen und funktionalen Gegebenheiten einer Sanierung im Bestand vorzuziehen wäre.
Dabei sind auch die räumlichen Anforderungen für ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept der Schule zu berücksichtigen. Insgesamt scheint das vorhandene Raumangebot der Oberschule für die Anzahl der derzeit und auch perspektivisch zu erwartenden Schülerzahlen (3-Zügigkeit) überdimensioniert zu sein. Zur Entledigung nicht benötigter Bausubstanz und den daraus folgenden Einsparungen in der Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung sollte ein Strategiepapier erarbeitet werden, in dem die vorhandene Substanz aus baufachlicher Sicht begutachtet wird und Vorschläge zur zukünftigen baulichen Ausrichtung unterbreitet werden.
Die Verwaltung hat dazu die Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft Osnabrück mbH gebeten eine entsprechende Ausarbeitung zu erstellen. Das Stephanswerk verfügt über eine umfassende Kompetenz im Hinblick auf die Sanierung und den Neubau von Schulgebäuden, da die Gesellschaft auch schon häufig mit entsprechenden Aufträgen für die Schulstandorte der Schulstiftung im Bistum Osnabrück betraut war.
Das Ergebnis der Untersuchungen ist als Ausarbeitung dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Ergänzend dazu werden in der Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2021 auch die mit der Bearbeitung der Aufgabe betrauten Mitarbeiter des Stephanswerks und die Schulleiterin Frau Beyer zu dem Konzept berichten.
Auf Basis dieses Strategiekonzeptes ist zu entscheiden, wie im Hinblick auf die anstehenden Investitionsentscheidungen weiter verfahren werden soll.
Anlagen:
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung, des Stephanswerks und der Schule zur Kenntnis und entscheidet das weitere Vorgehen in Abhängigkeit des Beratungsverlaufes.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |