Sachverhalt:
Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Bohmte wurde mit Beschlussfassung vom 7. Oktober 1987 in Kraft gesetzt und mit Satzung vom 18.04.1988 geändert.
Seit dieser Zeit hat sich das Erschließungsbeitragsrecht durch höchstrichterliche Rechtsprechungen und Kommentierungen in Teilen maßgeblich geändert. Die derzeit gültige Satzung trägt diesen Änderungen nicht Rechnung, so dass sich rechtliche Unsicherheiten bei der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen ergeben.
Unter Bezugnahme auf die Vorlage BV/188/2020 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass eine Neufassung der Satzung erfolgen soll.
Die Verwaltung hat daraufhin 3 Rechtsanwaltskanzleien mit ausgewiesener Expertise im Kommunalabgabenrecht bzw. im Erschließungsbeitragsrecht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Kanzlei Dr. Klausing und Klein, Hannover abgegeben. Nachdem der Auftrag erteilt wurde, erhielten wir den Entwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung. Dieser Entwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
Außerdem ist dieser Vorlage auch die bestehende Erschließungsbeitragssatzung zur Kenntnisnahme beigefügt.
Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen der Vervielfachungsfaktoren und der Vergünstigungsregelungen bei Mehrfacherschließungen. Diese Bereiche wurden den neuesten rechtlichen Entwicklungen angepasst.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde ergeben sich keine, da grundsätzlich immer 90 % des beitragsfähigen Aufwandes auf die von der Erschließungsmaßnahme betroffenen Anlieger umgelegt werden. Je nach Anwendung der unterschiedlichen Satzungsregelungen kann es zu Veränderungen in der Beitragshöhe für die einzelnen Anlieger kommen. Eine konkrete Aussage dazu kann aber nur im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall erfolgen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bohmte in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |