Betreff
neue Kindertagesstätte in Bohmte: Bildung eines Arbeitsausschusses
Vorlage
BV/218/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Bohmte werden neben den zwei Kommunalen Kindergärten Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte und der Kita Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft geführt.

 

Anfang der 1990iger Jahre haben die jeweiligen Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte Verträge zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden abgeschlossen.

 

In § 9 Abs. 1 des Vertrages sind zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb des jeweiligen Kindergartens zusammenhängenden Fragen Ausschüsse gebildet worden, die sogenannten Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten.

 

Sie setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern, je 3 Vertreterinnen oder Vertretern der politischen Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde, zusammen. Vertreter der kirchlichen Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom Kirchenvorstand bestimmt.

 

Die Arbeitsausschüsse befassen sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:

 

a) Beschluss des Haushaltsplanes der Kita

b) Begleitung von Baumaßnahmen der Kita

c) weitere finanzielle Fragestellungen

 

Der Ausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.

 

Gem. dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 30.09.2020 soll ebenfalls ein Arbeitsausschuss für die neue Kindertagesstätte in Bohmte nach dem Vorbild der bereits vorhandenen konfessionellen Kindergärten gegründet werden.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG muss, sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, die Bürgermeisterin dazu zählen. Auf Vorschlag der Bürgermeisterin kann an ihrer Stelle eine andere Gemeindebedienstete oder ein anderer Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).

 

Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind.

 

Danach von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:

 

CDU-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

SPD-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

 

Die Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen der Gemeinde Bohmte in den Arbeitsausschüssen der konfessionellen Kindertagesstätten sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Sie können im Falle einer Weisung ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt, für die neue Kindertagestätte in Bohmte ebenfalls ein Arbeitsausschuss nach dem Vorbild der bereits vorhandenen konfessionellen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte zu bilden.

 

Der Arbeitsausschuss soll folgende Aufgaben im Rahmen der Errichtung der neuen Kindertagestätte in Bohmte wahrnehmen:

 

-       Begleitung des Bauvorhabens für die neue Kindertagesstätte in Bohmte. Das heißt auch, dass der Arbeitsausschuss den Planungen und den Kosten der neuen Kindertagesstätte samt Einrichtung zustimmen muss.

-       Beratung und Zustimmung des aufgestellten Haushaltes der neuen Kindertagesstätte

 

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Arbeitsausschusses der neuen Kindertagesstätte in Bohmte werden bestimmt:

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

NN

NN

NN

NN

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachdienstleiterin

Frau Lösche-Uhtbrok

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt