Sachverhalt:
In der Gemeinde Bohmte werden neben den zwei
Kommunalen Kindergärten Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte und der Kita
Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft
geführt.
Anfang der 1990iger Jahre haben die jeweiligen
Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte Verträge zur
Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden
abgeschlossen.
In § 9 Abs. 1 des Vertrages sind zur
Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb des
jeweiligen Kindergartens zusammenhängenden Fragen Ausschüsse gebildet worden,
die sogenannten Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten.
Sie setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern,
je 3 Vertreterinnen oder Vertretern der politischen Gemeinde Bohmte und der
Kirchengemeinde, zusammen. Vertreter der kirchlichen Verwaltung sowie die
Kindergartenleitung können an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen.
Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom Kirchenvorstand bestimmt.
Die Arbeitsausschüsse befassen sich
insbesondere mit folgenden Aufgaben:
a) Beschluss des Haushaltsplanes der Kita
b) Begleitung von Baumaßnahmen der Kita
c) weitere finanzielle Fragestellungen
Der Ausschuss tritt nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal jährlich zusammen.
Gem. dem Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 30.09.2020 soll ebenfalls ein Arbeitsausschuss für die neue
Kindertagesstätte in Bohmte nach dem Vorbild der bereits vorhandenen
konfessionellen Kindergärten gegründet werden.
Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG muss, sofern mehrere
Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind,
die Bürgermeisterin dazu zählen. Auf Vorschlag der Bürgermeisterin kann an
ihrer Stelle eine andere Gemeindebedienstete oder ein anderer
Gemeindebediensteter benannt oder vorgeschlagen werden (§ 138 Abs. 2 Satz 2
NKomVG).
Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu
bestimmen sind, ist gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in entsprechender Anwendung von §
71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der
Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen in
dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf
die Fraktionen und Gruppen entfallen sind.
Danach von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:
CDU-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
SPD-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Die Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen der
Gemeinde Bohmte in den Arbeitsausschüssen der konfessionellen
Kindertagesstätten sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des
Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Sie können im Falle einer
Weisung ihre Stimme nur einheitlich abgeben.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die neue
Kindertagestätte in Bohmte ebenfalls ein Arbeitsausschuss nach dem Vorbild der
bereits vorhandenen konfessionellen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte
zu bilden.
Der Arbeitsausschuss soll folgende Aufgaben im Rahmen der Errichtung der
neuen Kindertagestätte in Bohmte wahrnehmen:
-
Begleitung
des Bauvorhabens für die neue Kindertagesstätte in Bohmte. Das heißt auch, dass
der Arbeitsausschuss den Planungen und den Kosten der neuen Kindertagesstätte
samt Einrichtung zustimmen muss.
-
Beratung
und Zustimmung des aufgestellten Haushaltes der neuen Kindertagesstätte
Als Mitglieder und
stellvertretende Mitglieder des Arbeitsausschusses der neuen Kindertagesstätte
in Bohmte werden bestimmt:
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
NN |
NN |
NN |
NN |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin Frau Lösche-Uhtbrok |
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |