Betreff
Antrag Fraktion DIE LINKE auf Sicherung der Fahrradstellplätze am Bohmter Bahnhof
Vorlage
BV/208/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 8.9.2020 einen Antrag bezüglich der Sicherheit der Fahrradstellplätze am Bohmter Bahnhof gestellt.

Der Antrag ist der Vorlage beigefügt ist. Bezugnehmend auf den im Antrag vom 08.09.2020 angeführten ursprünglichen Antrag der ehem. Gruppe Die Linke/Berg wird auf die bisherigen Beratungen (BV 58/2018) verwiesen.

Der ursprüngliche Antrag der ehem. Gruppe Die Linke/Berg wurde seinerzeit erweitert auf die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes sowie der beiden P & R Parkplätze sowie den ZOB.

 

Nach damals geltendem Recht konnten Verwaltungsbehörden und Polizei öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) erforderlich war. Hierbei war das Zuständigkeitsverhältnis zwischen Verwaltungsbehörde und Polizei aus § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nds. SOG zu beachten. Demnach war die Verwaltungsbehörde primär zuständig, wenn es um die Abwehr allgemeiner Gefahren ging. Lediglich in der Aufgabe der Verhütung von Straftaten kam der Polizei gem. § 1 Abs. 12 S. 3 Nds. SOG eine höherwertige Zuständigkeit zu. Diese Regelungen betrafen aber lediglich das Beobachten, also eine Echtzeitübertragung ohne Aufzeichnen der Bilddateien.

 

Eine Aufzeichnung der Dateien konnte gem. § 32 Abs. 3 S. 2 Nds. SOG nur durch die Polizei erfolgen und war an deutlich höhere Gesetzesschranken gebunden. Hierzu musste es sich bei dem zu überwachenden Bereich um einen sogenannten „verrufenen Ort“ gem. § 32 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Nds. SOG oder um ein gefährdetes Objekt gem. § 32 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Nds. SOG handeln. Die Maßnahmen waren daher nur an Orten zulässig, an denen eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit  dafür bestand, dass eine erhebliche Gefahr eintreten wird und die Gefahrenverursacher angetroffen werden können. Voraussetzung war demnach eine Häufung erheblicher Straftaten und die Erforderlichkeit diesen mit Videoüberwachungsmaßnahmen zu begegnen.

 

Ein Erörterungsgespräch zur Erstellung eines Videoüberwachungskonzeptes unter Berücksichtigung der o.g. Rechtslage und möglichen Datenschutzbestimmungen für  den gesamten Bahnhofsbereich  hat ergeben, dass die Polizeiinspektion Osnabrück anhand der Daten für den Untersuchungsbereich keine Möglichkeit für eine Videoaufzeichnung auf Basis des § 32 Abs. 3 S. 2 Nr. 1oder 2 Nds.SOG gesehen hat. Eine dauerhafte Videobeobachtung in Echtzeit konnte aus Gründen des lageangepassten Einsatzes von Ressourcen seitens der Polizei nicht gewährleistet werden. Eine Alternative zur Videoüberwachung durch die Polizei war eine Videobeobachtung durch die Verwaltungsbehörde bzw. durch von dieser beauftragte Dritte (z.B. ein Bewachungsunternehmen).

Im Falle einer akuten Straftatenbegehung hätte durch das manuelle Aufzeichnungsauslösen eine aktuelle stattfindende Tat aufgezeichnet werden können.

Eine grobe Kostenschätzung für eine Videoüberwachung durch die Verwaltung für den o.g. gesamten Bereich belief sich auf ca. 30.000,00 Euro jährliche Kosten für die Videobeobachtung durch eine Drittfirma sowie ca. 30.000,00 Euro Anschaffungs- und Installationskosten.

 

Parallel zu den oben aufgezeigten Überlegungen der Gemeinde Bohmte teilte der Landkreis Osnabrück mit, dass er in Abstimmung mit der Stadt Osnabrück sowie der Polizeiinspektion Osnabrück beabsichtigt, eine mobile Videoüberwachungsanlage anzuschaffen und diese den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Antrag der früheren Gruppe DIE Linke/Berg  wurde daraufhin angesichts der erheblichen Anschaffungskosten und Kosten für den Betrieb einer stationären Videoüberwachungsanlage am Bahnhof Bohmte, bis zur Entscheidung über die mobile Videoüberwachungsanlage des Landkreises Osnabrück, zurückgestellt. Auf Nachfrage der Verwaltung wurde nunmehr seitens des Landkreises Osnabrück mitgeteilt, dass das Thema Anschaffung einer mobilen Videoüberwachung durch den Landkreis Osnabrück derzeit nicht weiterverfolgt wird. Zu der Nachfrage, ob und wann das Thema weiterverfolgt wird, konnte keine Aussage gemacht werden.

 

Aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit aufgetretenen Diebstähle und Sachbeschädigungen im Bereich des Fahrradunterstandes am Bohmter Bahnhof wird der Antrag der ehem. Gruppe Die Linke/Berg erneut in die  Beratung gegeben.

 

Die derzeitige Rechtslage zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat in Bezug auf die Überwachung des gesamten Bahnhofsumfeldes keine grundlegende Änderung ergeben und es wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Lediglich die Rechtsgrundlagen sind mittlerweile im Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz verankert.

 

Eine Videoüberwachung nur für den Fahrradunterstand ist  rechtlich anders einzuordnen. Da es sich bei dem Fahrradunterstand um einen räumlich be- und abgegrenzten Bereich handelt,  ist es denkbar, für diesen Bereich eine Videoüberwachungsanlage mit Datenspeicherung im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes zu installieren. Die Kosten hierfür liegen zwischen 5.000,00 und 10.000,00 Euro.

 

Neben der Videoüberwachung kommen auch alternative Sicherungsmaßnahmen wie

 

a)    Anschaffung von Mietfahrradboxen (geschätzte Anschaffungskosten ab  ca. 1.000,00Euro pro Fahrradbox)

b)    Umrüstung des offenen Fahrradunterstellplatzes  zu einer abschließbaren Fahrradunterstellanlage (geschätzte Umrüstungskosten ab ca. 15.000,00 Euro)

 

in Betracht.

 

Haushaltsmittel für Sicherungsmaßnahmen  müssten im Haushalt 2021 bereitgestellt werden.

 

Der Ausschuss für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit  hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beschlossen, dass die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage: BV/208/2020, Antrag Fraktion DIE LINKE auf Sicherung der Fahrradstellplätze am Bohmter Bahnhof, im Verwaltungsausschuss erfolgen soll. Der Ausschuss für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Anschaffung und Installation einer Videoüberwachungsanlage für den Fahrradunterstand am Bahnhof Bohmte, zu beschließen.

 

Für den Fall, dass die Beauftragung der Sicherungsmaßnahmen bereits im Jahr 2020 erfolgen soll, wäre eine Finanzierung in Höhe von 4.060,00 Euro durch Einsparungen bei der Anschaffung des Fahrgestells für das HLF 20 Ortsfeuerwehr Bohmte, gewährleistet.

 


Antrag Fraktion DIE LINKE bezüglich der Sicherung der Fahrradstellplätze am Bohmter Bahnhof


Entsprechend dem Beratungsverlauf sollte ein Beschlussvorschlag formuliert werden.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan                         enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt