Betreff
Bushaltestelle Torfwerk Schweger Moor - Antrag auf Installation einer Beleuchtung
Vorlage
BV/202/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Frank Düvel, wohnhaft  Dammer Straße 71, 49163 Bohmte-Hunteburg hat mit E-Mail vom 15.09.2020 darauf aufmerksam gemacht, dass die Bushaltestelle an der Dammer Straße, Höhe Torfwerk Schweger Moor dringend einer Beleuchtungseinrichtung bedarf. Außerdem erklärt Herr Düvel, dass die Bushaltestelle sehr tief liege und damit nur schwer einzusehen sei.

 

Er wünscht sich eine Verbesserung der Situation.

 

Das E-Mailschreiben ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Da der Gemeinde Bohmte bereits mehrere ähnlich gelagerte Anträge vorliegen, ist politisch zu klären, ob diesen Anträgen entsprochen werden und nach welchen Kriterien eine Entscheidung getroffen werden soll. Die Sachlage beschränkt sich nicht nur auf die Ortschaft Hunteburg, sondern betrifft das gesamte Gemeindegebiet Bohmte.

 

Daher ist das Schreiben auch dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorzulegen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt