Betreff
Antrag auf Förderung eines Brunnenbaus sowie einer Beregnungsanlage für den Hunteburger SV
Vorlage
BV/198/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 hat der Hunterburger SV den Antrag auf Bezuschussung eines Brunnenbaus mit Beregnungsanlage eingereicht. Dem Antrag beigefügt ist eine Finanzierungsübersicht für das Gesamtprojekt.

 

Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Besonders hinzuweisen ist darauf, dass eine Förderung der Gemeinde Bohmte aufgrund der Richtlinien für Zuwendungen an Vereine bereits bewilligt wurde.

 

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Hunteburger SV einen Zuschuss aus Mitteln des Ortsrates Hunteburg für das geplante Vorhaben erhalten soll.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Über den Antrag des Hunteburger SV zur Bezuschussung des Neubaus einer Brunnenanlage und Beregnungsanlage entscheidet der Ortsrat entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt