Sachverhalt:
Die Satzung der Gemeinde Bohmte über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wurde am 7. Oktober 1987 durch den Rat beschlossen. Die Satzung wurde durch Änderungssatzung vom 18.04.1988 angepasst.
Die Satzung in der jetzigen Form bedarf an verschiedenen Stellen einer Aktualisierung und Anpassung an die höchstrichterliche Rechtsprechung. Insbesondere die Vervielfältigungsregelungen (§ 6 B Abs. 1 der Satzung) und die Eckgrundstücksregelung (§ 6 D Abs. 1 der Satzung) entsprechen nicht mehr den heutigem Stand der Rechtsprechung. Somit sind die auf Grundlage dieser Satzung erlassenen Erschließungsbeitragsbescheide rechtlich angreifbar.
Die Mängel der Satzungsregelungen wurden bereits in einem Streitverfahren, welches zwischen einem Beitragspflichtigen und der Gemeinde läuft seitens des Verwaltungsgerichtes Osnabrück moniert. Die Niederlage in diesem Verfahren konnte nur dadurch abgewendet werden, in dem man zwischen dem Kläger und der Gemeinde Bohmte eine Vergleichsregelung treffen konnte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den politischen Gremien die Satzung komplett zu aktualisieren und neu zu erlassen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt der Verwaltung den Auftrag zu erteilen eine komplette Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu erarbeiten und in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |