Die standesamtlichen Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes
Bohmte und bei größeren Gesellschaften auch im Sitzungssaal des Rathauses
Bohmte statt.
Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, zu den
Diensträumen des Standesbeamten auch
Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Eine Räumlichkeit außerhalb des Amtsgebäudes könnte aus Sicht der
Verwaltung der Bohmter Kotten darstellen.
Nach § 14 (2) Personenstandsgesetz
PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden
würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner
Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Die Trauungsmöglichkeiten
außerhalb des Amtsgebäudes des Standesbeamten stellen eine zusätzliche
Dienstleistung der Gemeinden und Städte dar. Gemäß Runderlass des Ministeriums
vom 1.5.2011 (Nds. MBl. S. 340), ist die zusätzliche Dienstleistung nur unter
den im Erlass aufgezählten Voraussetzungen zulässig. Diese sind
zusammengefasst:
1.
Die
Gemeinde legt generell fest, welche Räume bzw. Räumlichkeiten zum Zwecke der
Eheschließung von den Bürgern genutzt werden können. Darunter sind sowohl
öffentliche als auch private Räumlichkeiten zu verstehen, die zu Trauzimmern
gewidmet werden.
2.
Die
Räumlichkeiten müssen im Sinne des § 14 Personenstandsgesetz nach Art und
Ausstattung der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen.
3.
Es muss
sich grundsätzlich um einen
geschlossenen Raum handeln, über den der Standesbeamte während der Trauung das
Hausrecht ausübt.
4.
Die Nutzung
durch das Standesamt muss rechtssicher sein (Eigentum) oder rechtsicher
gestaltet werden (Grundstücksüberlassung).
5.
Es muss
allen Paaren möglich sein, an dem Eheschließungsort zu heiraten
(Gleichheitsgrundsatz).
Der Bohmter Kotten erfüllt die oben genannten Vorgaben, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Bohmter Kotten als zusätzlichen Trauort zu widmen.
Anlagen:
Der Gemeinderat
beschließt, den Bohmter Kotten als zusätzlichen Trauort zu widmen.
Für die Widmung und die künftige Nutzung der
gewidmeten Räumlichkeit werden dem Standesamt Bohmte keine weiteren Kosten
entstehen.
Für die Nutzung des Bohmter Kottens als Trauort
werden der Gemeinde Bohmte im Fachdienst 1 Personal, Mehrkosten für die
Unterhaltung des Gebäudes entstehen. Die Mehrkosten werden durch das von
Brautpaaren zu zahlende Nutzungsentgelt
gedeckt. Für die Nutzung müssen
die jeweiligen Brautpaare ein
Nutzungsentgelt entsprechend der
geltenden Entgeltordnung für den Bohmter Kotten entrichten.
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |