Betreff
Widmung eines neuen Trauortes
Vorlage
BV/185/2020
Art
Beschlussvorlage

Die standesamtlichen Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes Bohmte und bei größeren Gesellschaften auch im Sitzungssaal des Rathauses Bohmte statt.

 

Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, zu den Diensträumen  des Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.

 

Eine Räumlichkeit außerhalb des Amtsgebäudes könnte aus Sicht der Verwaltung der Bohmter Kotten darstellen.

 

Nach § 14 (2)  Personenstandsgesetz PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Die Trauungsmöglichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes des Standesbeamten stellen eine zusätzliche Dienstleistung der Gemeinden und Städte dar. Gemäß Runderlass des Ministeriums vom 1.5.2011 (Nds. MBl. S. 340), ist die zusätzliche Dienstleistung nur unter den im Erlass aufgezählten Voraussetzungen zulässig. Diese sind zusammengefasst:

 

1.    Die Gemeinde legt generell fest, welche Räume bzw. Räumlichkeiten zum Zwecke der Eheschließung von den Bürgern genutzt werden können. Darunter sind sowohl öffentliche als auch private Räumlichkeiten zu verstehen, die zu Trauzimmern gewidmet werden.

2.    Die Räumlichkeiten müssen im Sinne des § 14 Personenstandsgesetz nach Art und Ausstattung der Bedeutung einer Eheschließung entsprechen.

3.    Es muss sich grundsätzlich  um einen geschlossenen Raum handeln, über den der Standesbeamte während der Trauung das Hausrecht ausübt.

4.    Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtssicher sein (Eigentum) oder rechtsicher gestaltet werden (Grundstücksüberlassung).

5.    Es muss allen Paaren möglich sein, an dem Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz).

 

Der Bohmter Kotten erfüllt die oben genannten Vorgaben, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Bohmter Kotten als zusätzlichen  Trauort zu widmen.


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat beschließt, den Bohmter Kotten als zusätzlichen Trauort zu widmen.

 

 


Für die Widmung und die künftige Nutzung der gewidmeten Räumlichkeit werden dem Standesamt Bohmte keine weiteren Kosten entstehen.

 

Für die Nutzung des Bohmter Kottens als Trauort werden der Gemeinde Bohmte im Fachdienst 1 Personal, Mehrkosten für die Unterhaltung des Gebäudes entstehen. Die Mehrkosten werden durch das von Brautpaaren zu zahlende Nutzungsentgelt  gedeckt.  Für die Nutzung müssen die jeweiligen Brautpaare ein  Nutzungsentgelt  entsprechend der geltenden Entgeltordnung für den Bohmter Kotten entrichten.

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt