Die Amtszeit des Stv. Ortsbrandmeisters Michael Bramsche endete auf eigenen Wunsch von Herrn Bramsche
mit Wirkung vom 21. April 2020.
Gemäß § 20 Nieders. BrandSchG unterbreitet die
Freiwillige Feuerwehr dem Rat einen Vorschlag zur Ernennung des Stv.
Ortsbrandmeisters. Der Vorschlag wird von der Mehrheit der in einer hierzu
einberufenen Versammlung anwesenden
aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr abgegeben.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Herringhausen am
04.09.2020 wurde die Vorschlagswahl durchgeführt und die Ortsfeuerwehr
Herringhausen schlägt für die Wahl zum Stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Herringhausen Herrn Niko Ellermann, geb. am 20.10.1981, wohnhaft Kampstraße 1,
Herringhausen, 49163 Bohmte, vor.
Herr Ellermann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG anzuhörende Kreisbrandmeister hat der Ernennung mit Schreiben vom 08.09.2020 zugestimmt.
Anlagen:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Niko Ellermann mit Wirkung ab 18.
Dezember 2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die
Dauer von 6 Jahren zum Stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte,
Ortsfeuerwehr Herringhausen zu ernennen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |