Sachverhalt:
Der Spielplatz „Bolbecer Ring“ wurde im September 2015, nachdem alle Geräte abgängig waren, respektive die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gegeben war, komplett zurückgebaut.
Nora Betker beantragt gemäß Schreiben vom 02.10.2020 die ehemalige Spielplatzfläche des o.g. Spielplatzes als „Bolzplatz mit zwei Toren“ wiederherzustellen. Das Schreiben ist in der Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Grundsätzlich ist der Antrag positiv zu bewerten, allerdings besteht die Verpflichtung seitens des Betreibers, hier die Gemeinde Bohmte, den „Bolzplatz“ dann so bereitzustellen, dass dieser den allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (Einfrieden der Fläche zu den öffentlichen Verkehrswegen, Nachbarflächen) genüge trägt. Zudem könnten die direkten Nachbarn an der Spielplatzfläche Einwände gegen einen s.g. Bolzplatz geltend machen, da die o.g. Fläche als „Spielplatz“ und nicht als „Bolzplatz“ im Bebauungsplan ausgewiesen wurde. Außerdem würden durch die Umgestaltung der jetzt „brachliegenden Fläche“ nicht unerhebliche Kosten für die „Wiederherstellung“ der Fläche auf die Gemeinde Bohmte zukommen.
Da es für den o.g. Spielplatz keinen Spielplatzpaten gibt, würden zudem weitere Kosten auf die Gemeinde Bohmte in Form der notwendigen Unterhaltung, wie die Mahd usw. zukommen.
Grundsätzlich würden ausschließlich Fußballtore in Betracht kommen, die als geeignet für den „öffentlichen Spielbetrieb“ zugelassen sind (fest im Boden verankert).
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat beschließt
entsprechend seiner Beratung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |