Betreff
Hafen Wittlager Land; Weitere Entwicklung
Vorlage
BV/170/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Hafenentwicklung Bohmte

Ende der 1990er Jahre wurden bereits Überlegungen zu einem interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet im Bereich des Hafens in Stirpe-Oelingen angestellt. Mit der Ausweisung im Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen für einen Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen als „trimodalen Standort“ sind die Gespräche seit 2007 intensiviert und mit Untersuchungen ausgewertet worden.

 

Die Machbarkeitsstudie über eine Binnenhafenentwicklung im Bereich Osnabrück - Bohmte (NPorts, März 2008) unterstützt die Überlegungen zur Entwicklung des Standortes in Stirpe-Oelingen.

 

Der Vorschlag, für den Standort Bohmte/Stirpe-Oelingen eine neue Eigentums- bzw. Entwicklungsgesellschaft zu gründen hat die Zustimmung aller Beteiligten gefunden. Beteiligte sind der Landkreis Osnabrück sowie die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln.

 

Die im Herbst 2010 durchgeführte Potenzialanalyse (bzw. Aktualisierung der ersten Potenzialanalyse aus 2007) hat ergeben, dass auch allein für den Containerumschlag im Bereich Straße-Wasserstraße genügend Umschlagmengen vorhanden sind, die den Ausbau und Betrieb des Standortes rechtfertigen.

 

Es erfolgte die Ausarbeitung von Gesellschaftsvertragsentwürfen zur kommunalen Beratung. Die Federführung für die Gesellschaft für das Management und die Entwicklung von Häfen und Eisenbahnen liegt bei den Stadtwerken Osnabrück/VLO.

 

Die notwendigen Rats- und Kreistagsentscheidungen wurden für die Rats- und Kreistagssitzungen vor den Sommerferien 2011 vorbereitet.

 

Am 27. Mai 2011 fand eine gemeinsame Sitzung der Verwaltungsausschüsse der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln statt, in der u. a. der Sachstand und die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung eines Hafenstandortes in Bohmte Leckermühle aufgezeigt worden ist.

 

  • Anhand der schematischen Darstellung wurde verdeutlicht, dass zur Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle die Gründung einer Eigentumsgesellschaft von strategischer Bedeutung ist. Die Gründung der ebenfalls dargestellten Eisenbahn- und Hafengesellschaft ist in den Aufsichtsräten der Stadtwerke Osnabrück und der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück jeweils einstimmig beschlossen worden.

 

  • Die Diskussion in der gemeinsamen Sitzung der Verwaltungsausschüsse hat deutlich gemacht, dass der Mittellandkanal insgesamt eine große regionale, nationale und durchaus auch internationale Bedeutung, insbesondere auch mit Blick auf künftige Hafenhinterlandverkehre hat. Die operativen Voraussetzungen für die Entwicklung eines leistungsfähigen Hafenstandortes in Bohmte-Leckermühle in Ergänzung zum Stadthafen Osnabrück sind aufgrund vorliegender Studien erfüllt. 

 

  • Durch den Gutachter Railistics wurde ein Antrag auf Klärung der Standortfrage für den Hafen Bohmte-Leckermühle erarbeitet und am 13.04.2011 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West in Münster vorgestellt worden. Dieser hat die Vorstufe des eigentlichen Förderantrags dargestellt, der bei der WSD gestellt werden muss. Die Abgabe des Antrages auf Klärung der Standortfrage ist am 05.05.2011 erfolgt. Die Resonanz auf das vorgestellte Vorhaben war durchweg positiv. Der eigentliche Förderantrag ist im August 2011 eingereicht worden.

 

  • Auf landesplanerischer Ebene und im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist die Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle als Entwicklungsschwerpunkt definiert. Im ILEK Wittlager Land wird ein „Regionalhafen im Osnabrücker Land“ am Standort Bohmte-Leckermühle als Projekt mit hoher Priorität benannt.

 

  • Für den Standort Bohmte-Leckermühle wurde eine neue Eigentumsgesellschaft gegründet. Der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie ein Businessplan für die Eigentumsgesellschaft sind entsprechend erarbeitet werden. Die Federführung hierfür haben BEVOS und oleg in enger Abstimmung mit den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln.

 

Die Räte der Gemeinde Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln haben folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass zur Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gemeinsame Eigentumsgesellschaft des Landkreises Osnabrück und der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln im Wittlager Land gegründet wird.“

 

In den darauffolgenden Dezember-Sitzungen 2011 haben die Gemeinderäte des Wittlager Landes einstimmig beschlossen:

Die Gründung der „Hafen Wittlager Land GmbH" auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der Gesellschafterversammlung wird beschlossen.

 

Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat den Beschluss zur Gründung der Hafen Wittlager Land GmbH am 27.02.2012 gefasst.

 

 

Aktueller Sachstand

 

Der B-Plan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte (Containerhafen) ist vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt worden. Im Urteil wurde deutlich, dass lediglich Formfehler und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 (der B-Plan wurde 2015 als Satzung beschlossen) zur Ungültigkeit geführt haben, nicht aber die von der Klägerin vorgebrachten Argumente.

 

Seit Oktober 2019 befindet sich der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen-“ beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der Normenkontrolle.

 

Am 12.12.2019 hat sich der Gemeinderat für die aktuelle Planung am Futtermittel- und Schüttguthafen ausgesprochen und beschlossen, die Absichtserklärung, den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” –sofern erforderlich- erneut als Satzung zu beschließen. 

 

Am 04.06.2020 erfolgte folgende Beschlussfassung im Gemeinderat Bohmte:

 

1.       Die Gemeinde Bohmte beteiligt sich nicht länger an den Planungen und deren Umsetzung für ein neues Hafenareal (Sondernutzungsgebiet) im Bereich des vom Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für ungültig erklärten Bebauungsplanes Nr. 99. Diesbezüglich erklärt die Gemeinde Bohmte gegenüber den Gesellschaftern der HWL, dass die Gemeinde Bohmte folglich nicht mehr die Absicht verfolgt einen neuen Bebauungsplan zu diesem Zwecke aufzustellen, sodass der Bereich für eine entsprechende Sondernutzung nicht länger in Betracht zu ziehen ist.

2.       Stattdessen weist der Rat die Verwaltung an, einen überarbeiteten Bebauungsplan, im Bereich des für ungültig erklärten Bebauungsplanes Nr. 99, für die nächste Ratssitzung als Beschlussvorlage vorzulegen, der die Fläche des bisher angedachten Sondernutzungsgebietes Containerhafens als Industrie- und Gewerbegebiet ausweist, so dass es sich in die umliegenden Gewerbeflächen eingliedert.

3.       Der Bebauungsplan für den Schüttguthafen (Bebauungsplan Nr. 109) wird geändert, so dass an diesem Standort auch Containerumschlag und Schienenanbindung vorzusehen ist.“

 

Punkt 3 wurde in der Ratssitzung am 09.07.2020 mit folgendem Beschluss konkretisiert:

 

Es wird festgestellt, dass die beschlossene Änderung des Bebauungsplans für den Schüttguthafen (B-Plan Nr. 109) erst umgesetzt wird, sobald der bisherige Bebauungsplan Nr. 109 rechtskräftig ist. Das gerichtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird vor der Änderung des Bebauungsplans erst rechtskräftig abgeschlossen.“

 

Die Beschlüsse vom 04.06.2020 und 09.07.2020 befinden sich in der kommunalrechtlichen Überprüfung nach § 88 NKomVG durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück. Das Ergebnis liegt aktuell noch nicht vor (Stand 18.09.2020).

 

Durch den Geschäftsführer der HWL wurde eine rechtliche Prüfung zu möglichen Schadensersatzansprüchen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt der Gemeinde aktuell ebenfalls noch nicht vor (Stand 18.09.2020).

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Standort Massenguthafen

Als Handlungsoptionen stehen die Einstellung der Planungen des Massenguthafens, die zeitliche Verschiebung und die sofortige Umsetzung des Massenguthafens in der bisherigen Planungsvariante zur Verfügung.

 

Die Einstellung der Planungen wäre in letzter Konsequenz mit der Auflösung und Abwicklung der HWL GmbH verbunden, da sie nicht mehr ihren satzungsgemäßen Zwecken nachkommen könnte. Sämtliche Investitionen in die Maßnahme müssten wertkorrigiert und abgeschrieben werden, was im schlechtesten Fall zu einer direkten Belastung der Gesellschafter mit einem Betrag von bis zu 9,4 Mio. Euro einhergehen würde.

 

Die zeitliche Verschiebung hätte den Verlust der bisher avisierten Förderung zur Folge. Die Gesellschafter hätten die Gesamtkosten der Maßnahme (rd. 10,8 Mio. Euro) allein zu tragen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderung in dem jetzt vorliegenden hohen Umfang wieder zu generieren sein wird, ist fraglich.

 

Die dritte Variante sieht die direkte Umsetzung des Massenguthafens in der jetzigen Planungsvariante. Dies setzt voraus, dass die Gemeinde Bohmte sich verpflichtet, im Falle eines stattgegebenen Normenkontrollverfahrens den Bebauungsplan 109 förderkonform zu erlassen.

 

Die im Förderbescheid aufgeführten Arbeiten umfassen

o   Rückbau des Betriebsgeländes

o   Baugelände abräumen, Baustelleneinrichtung

o   Rückbau der Hafenstraße

o   Instandsetzung Spundwand

o   Uferladestraße mit Schwerlastfläche

o   Zufahrt und Gate

o   Teilflächen Argrar und Schüttgüter

o   Neubau Hafenstraße und Knotenpunkt B51

o   Beleuchtung, Strom und Zaunanlage

 

Die Gesamtkosten werden auf ca. 10,8 Mio. € geschätzt. Der Förderbescheid der NBank sieht eine Förderung von 5.378.000 € vor. Die NBank stellt eine Verlängerung der Förderfrist bis zum 31.12.2022 in Aussicht, erwartet hierzu aber bis zum 15.10.2020 konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen.

 

Das Planungsbüro gbrv Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co.KG aus Hannover hält eine Umsetzung der o.a. Arbeiten am Bestandshafen bis November 2022 für realistisch.

 

Sollte die dritte Variante keine Zustimmung finden, wird der baldige Abriss der Gebäude als dringend erforderlich angesehen. Die HWL weist auch auf den notwendigen Abriss der Geäbude „In der Hegge 8 und 10“ hin. 

 

Die Kosten des Rückbaus betragen gem. Förderantrag:

 

Kostenschätzung      Förderanteil der N-Bank

Bauliche Maßnahmen:

Rückbau Betriebsgelände

          605.000,00  

          302.500,00  

Rückbau 360 m Straße und Oberflächenbefestigung

          132.400,00  

            66.200,00  

 

          737.400,00  

          368.700,00  

 

 

Die Kosten der Abrisse „In der Hegge“ sind durch eine Ausschreibung zu ermitteln, diese liegen mit geschätzt 30.000 Euro bis max. 50.000 Euro im Rahmen einer freien Vergabe.

 

Sofern der Massenguthafen umgesetzt wird, werden die Abrisskosten über die NBank gefördert. Sollte eine Förderung nicht in Betracht kommen, da der Massenguthafen zunächst nicht weiter umgesetzt wird, könnte eine Förderung in Höhe von max. 300.000 € aus dem Brachflächenmanagement des Landkreises Osnabrück beantragt werden.

Sofern nur der Abriss erfolgt, bleibt abzuwarten, ob die BEVOS und die Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln bereit sind, diese Kosten mitzutragen.

 

Neuer Standort Containerhafen

Seit dem 09.11.2017 liegt der Hafen Wittlager Land GmbH ein positiver Förderbescheid zur Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen vor. Die Fördersumme beläuft sich auf 6,465 Mio. €, der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021.Im Förderantrag ist der geplante Standort als „östlich des Wendebeckens“ beschrieben.

 

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekräftigte in einem Gespräch gegenüber des Geschäftsführers am 27.03.2019, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums keine Kollision mit dem Förderbescheid darstelle, es jedoch aussagefähiger Begründungen für den späteren Abruf von Fördermitteln bedürfe.

 

Das benötigte Grundstück wurde 2018 erworben. Planungsleistungen sind bisher in einem Umfang von 211.000 € angefallen.

 

Aufgrund der aktuellen Beschlüsse im Gemeinderat Bohmte werden die Planungen zu einem Containerhafen nicht mehr fortgeführt. Das Areal soll nun mit einem Industrie- und Gewerbegebiet überplant werden.

 

Nach dem aktuellen Stand sind aufgrund dieser Entscheidung zumindest die Planungskosten in Höhe von 211.000 € abzuschreiben und von den Gesellschaftern anteilsmäßig zu übernehmen. Die Geschäftsführung der HWL weist darauf hin, dass weitere Kosten in Millionenhöhe hinzukommen könnten, je nachdem, wie mit dem Hafenareal umgegangen wird.

 

 

In der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsratssitzung der HWL GmbH am 08.09.2020 wurde weiterhin deutlich, dass die Gesellschafter BEVOS, Gemeinde Bad Essen und Gemeinde Ostercappeln sich ein klares Statement von der Gemeinde Bohmte wünschen ,

a)    dass die Hafen Wittlager Land GmbH weiterhin als die richtige Gesellschaft zur Hafenentwicklung an dem Standort Leckermühle angesehen wird und

b)      dass die Gemeinde Bohmte weiterhin das Ziel verfolgt, an dem Hafenstandort einen Containerhafen zu verwirklichen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Bohmte beschließt:

 

1.    Die Gemeinde Bohmte trägt auch in Zukunft die HWL GmbH in der jetzigen Form als mit der Durchführung und Umsetzung der Planungen zum Hafen Wittlager Land beauftragte Gesellschaft mit.

 

2.    Ziel bleibt es, am Standort Hafen Bohmte auch einen Containerumschlag zu etablieren. Die HWL wird aufgefordert einen möglichen Containerumschlag am Standort Massenguthafen zu prüfen.

 

3.    a. Die Gemeinde Bohmte ist für die sofortige Umsetzung der Planungen zum Massenguthafen unter Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel. Damit verbunden ist auch der Abriss der Bestandsgebäude entsprechend des Förderbescheides.

Sofern dem derzeitigen Normenkontrollantrag zum B-Plan Nr. 109 im laufenden Verfahren 1 KN 143/19 stattgegeben wird, wird der Rat unverzüglich die notwendigen Beschlüsse zur verfahrensrechtlichen Heilung des B-Planes Nr. 109 oder dessen Neuaufstellung fassen. Die Verwaltung wird bereits jetzt beauftragt, hierzu notwendige verfahrensrechtliche Schritte einzuleiten.

Die Gemeinde Bohmte trägt, sofern die bewilligten Fördermittel aufgrund von nicht von der HWL zu vertretenden Verzögerungen nicht abgerufen werden können, den Kostenanteil in Höhe des Gesellschaftsanteils der Gesamtkosten.

 

Alternativ:

3.    b. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen und finanziellen Unwägbarkeiten wird die Entscheidung des OVG Lüneburg abgewartet, die zugesagten Fördermittel werden nicht in Anspruch genommen. Der Abriss der Gebäude am Massenguthafen und „In der Hegge 8 und 10“ soll auch dann umgesetzt werden, wenn keine Fördermittel generiert werden können. In diesem Fall werden max. 300.000 € aus dem Brachflächenmanagement des Landkreises Osnabrück zur Verfügung gestellt.

Sofern die Mitgesellschafter die Kosten für den Abriss nicht mittragen, ist die Gemeinde Bohmte bereit, diese Kosten unter Nutzung der möglichen Fördermittel alleine zu tragen.

 

4.    Die Vertreter in den Gremien der Hafen Wittlager Land GmbH werden angewiesen, entsprechend der Beschlussfassung zu den Punkten 1 bis 3 abzustimmen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt