Sachverhalt:
Hafenentwicklung Bohmte
Ende der 1990er Jahre wurden bereits Überlegungen zu einem
interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet im Bereich des Hafens in
Stirpe-Oelingen angestellt. Mit der Ausweisung im Raumordnungsprogramm des
Landes Niedersachsen für einen Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen als
„trimodalen Standort“ sind die Gespräche seit 2007 intensiviert und mit
Untersuchungen ausgewertet worden.
Die Machbarkeitsstudie über eine Binnenhafenentwicklung im Bereich
Osnabrück - Bohmte (NPorts, März 2008) unterstützt die Überlegungen zur
Entwicklung des Standortes in Stirpe-Oelingen.
Der Vorschlag, für den Standort Bohmte/Stirpe-Oelingen eine neue
Eigentums- bzw. Entwicklungsgesellschaft zu gründen hat die Zustimmung aller
Beteiligten gefunden. Beteiligte sind der Landkreis Osnabrück sowie die
Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln.
Die im Herbst 2010 durchgeführte Potenzialanalyse (bzw. Aktualisierung
der ersten Potenzialanalyse aus 2007) hat ergeben, dass auch allein für den
Containerumschlag im Bereich Straße-Wasserstraße genügend Umschlagmengen
vorhanden sind, die den Ausbau und Betrieb des Standortes rechtfertigen.
Es erfolgte die Ausarbeitung von Gesellschaftsvertragsentwürfen zur
kommunalen Beratung. Die Federführung für die Gesellschaft für das Management
und die Entwicklung von Häfen und Eisenbahnen liegt bei den Stadtwerken
Osnabrück/VLO.
Die notwendigen Rats- und Kreistagsentscheidungen wurden für die Rats-
und Kreistagssitzungen vor den Sommerferien 2011 vorbereitet.
Am 27. Mai 2011 fand eine gemeinsame Sitzung der Verwaltungsausschüsse
der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln statt, in der u. a. der
Sachstand und die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung eines Hafenstandortes
in Bohmte Leckermühle aufgezeigt worden ist.
- Anhand der schematischen Darstellung
wurde verdeutlicht, dass zur Entwicklung des Hafenstandortes
Bohmte-Leckermühle die Gründung einer Eigentumsgesellschaft von
strategischer Bedeutung ist. Die Gründung der ebenfalls dargestellten
Eisenbahn- und Hafengesellschaft ist in den Aufsichtsräten der Stadtwerke
Osnabrück und der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück jeweils
einstimmig beschlossen worden.
- Die Diskussion in der gemeinsamen
Sitzung der Verwaltungsausschüsse hat deutlich gemacht, dass der
Mittellandkanal insgesamt eine große regionale, nationale und durchaus
auch internationale Bedeutung, insbesondere auch mit Blick auf künftige
Hafenhinterlandverkehre hat. Die operativen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines leistungsfähigen Hafenstandortes in Bohmte-Leckermühle in
Ergänzung zum Stadthafen Osnabrück sind aufgrund vorliegender Studien
erfüllt.
- Durch den Gutachter Railistics wurde
ein Antrag auf Klärung der Standortfrage für den Hafen Bohmte-Leckermühle
erarbeitet und am 13.04.2011 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
(WSD) West in Münster vorgestellt worden. Dieser hat die Vorstufe des
eigentlichen Förderantrags dargestellt, der bei der WSD gestellt werden
muss. Die Abgabe des Antrages auf Klärung der Standortfrage ist am
05.05.2011 erfolgt. Die Resonanz auf das vorgestellte Vorhaben war
durchweg positiv. Der eigentliche
Förderantrag ist im August 2011 eingereicht worden.
- Auf landesplanerischer Ebene und im
Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist die
Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle als
Entwicklungsschwerpunkt definiert. Im ILEK Wittlager Land wird ein
„Regionalhafen im Osnabrücker Land“ am Standort Bohmte-Leckermühle als
Projekt mit hoher Priorität benannt.
- Für den Standort Bohmte-Leckermühle
wurde eine neue Eigentumsgesellschaft gegründet. Der Entwurf eines
Gesellschaftsvertrages sowie ein Businessplan für die
Eigentumsgesellschaft sind entsprechend erarbeitet werden. Die
Federführung hierfür haben BEVOS und oleg in enger Abstimmung mit den
Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln.
Die Räte der Gemeinde Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln haben folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich
dafür aus, dass zur Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine gemeinsame Eigentumsgesellschaft des Landkreises
Osnabrück und der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln im Wittlager
Land gegründet wird.“
In den darauffolgenden Dezember-Sitzungen 2011
haben die Gemeinderäte des Wittlager Landes einstimmig beschlossen:
„Die
Gründung der „Hafen Wittlager Land GmbH" auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfs der Gesellschafterversammlung wird beschlossen.“
Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat den
Beschluss zur Gründung der Hafen Wittlager Land GmbH am 27.02.2012 gefasst.
Aktueller Sachstand
Der B-Plan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte (Containerhafen) ist vom OVG
Lüneburg für ungültig erklärt worden. Im Urteil wurde deutlich, dass lediglich
Formfehler und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 (der
B-Plan wurde 2015 als Satzung beschlossen) zur Ungültigkeit geführt haben,
nicht aber die von der Klägerin vorgebrachten Argumente.
Seit Oktober 2019 befindet sich
der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen-“ beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der
Normenkontrolle.
Am 12.12.2019 hat sich der Gemeinderat für die aktuelle
Planung am Futtermittel- und Schüttguthafen ausgesprochen und beschlossen, die
Absichtserklärung, den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet –
Futtermittel- und Schüttguthafen” –sofern erforderlich- erneut als Satzung zu
beschließen.
Am 04.06.2020 erfolgte folgende Beschlussfassung im Gemeinderat Bohmte:
1. „Die Gemeinde Bohmte
beteiligt sich nicht länger an den Planungen und deren Umsetzung für ein neues
Hafenareal (Sondernutzungsgebiet) im Bereich des vom Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg für ungültig erklärten Bebauungsplanes Nr. 99. Diesbezüglich erklärt
die Gemeinde Bohmte gegenüber den Gesellschaftern der HWL, dass die Gemeinde
Bohmte folglich nicht mehr die Absicht verfolgt einen neuen Bebauungsplan zu
diesem Zwecke aufzustellen, sodass der Bereich für eine entsprechende
Sondernutzung nicht länger in Betracht zu ziehen ist.
2. Stattdessen weist der Rat die Verwaltung an, einen
überarbeiteten Bebauungsplan, im Bereich des für ungültig erklärten
Bebauungsplanes Nr. 99, für die nächste Ratssitzung als Beschlussvorlage
vorzulegen, der die Fläche des bisher angedachten Sondernutzungsgebietes Containerhafens
als Industrie- und Gewerbegebiet ausweist, so dass es sich in die umliegenden
Gewerbeflächen eingliedert.
3.
Der Bebauungsplan
für den Schüttguthafen (Bebauungsplan Nr. 109) wird geändert, so dass an diesem
Standort auch Containerumschlag und Schienenanbindung vorzusehen ist.“
Punkt 3 wurde in der Ratssitzung am 09.07.2020
mit folgendem Beschluss konkretisiert:
„Es wird
festgestellt, dass die beschlossene Änderung des Bebauungsplans für den
Schüttguthafen (B-Plan Nr. 109) erst umgesetzt wird, sobald der bisherige
Bebauungsplan Nr. 109 rechtskräftig ist. Das gerichtliche Verfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird vor der Änderung des Bebauungsplans erst
rechtskräftig abgeschlossen.“
Die Beschlüsse vom 04.06.2020 und 09.07.2020
befinden sich in der kommunalrechtlichen Überprüfung nach § 88 NKomVG durch die
Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück. Das Ergebnis liegt aktuell noch
nicht vor (Stand 18.09.2020).
Durch den Geschäftsführer der HWL wurde eine
rechtliche Prüfung zu möglichen Schadensersatzansprüchen in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis liegt der Gemeinde aktuell ebenfalls noch nicht vor (Stand
18.09.2020).
Weiteres
Vorgehen:
Standort
Massenguthafen
Als
Handlungsoptionen stehen die Einstellung der Planungen des Massenguthafens, die
zeitliche Verschiebung und die sofortige Umsetzung des Massenguthafens in der
bisherigen Planungsvariante zur Verfügung.
Die Einstellung
der Planungen wäre in letzter Konsequenz mit der Auflösung und Abwicklung der
HWL GmbH verbunden, da sie nicht mehr ihren satzungsgemäßen Zwecken nachkommen
könnte. Sämtliche Investitionen in die Maßnahme müssten wertkorrigiert und
abgeschrieben werden, was im schlechtesten Fall zu einer direkten Belastung der
Gesellschafter mit einem Betrag von bis zu 9,4 Mio. Euro einhergehen würde.
Die zeitliche
Verschiebung hätte den Verlust der bisher avisierten Förderung zur Folge. Die
Gesellschafter hätten die Gesamtkosten der Maßnahme (rd. 10,8 Mio. Euro) allein
zu tragen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderung in dem jetzt
vorliegenden hohen Umfang wieder zu generieren sein wird, ist fraglich.
Die dritte
Variante sieht die direkte Umsetzung des Massenguthafens in der jetzigen Planungsvariante.
Dies setzt voraus, dass die Gemeinde Bohmte sich verpflichtet, im Falle eines
stattgegebenen Normenkontrollverfahrens den Bebauungsplan 109 förderkonform zu
erlassen.
Die im
Förderbescheid aufgeführten Arbeiten umfassen
o Rückbau des Betriebsgeländes
o Baugelände abräumen, Baustelleneinrichtung
o Rückbau der Hafenstraße
o Instandsetzung Spundwand
o Uferladestraße mit Schwerlastfläche
o Zufahrt und Gate
o Teilflächen Argrar und Schüttgüter
o Neubau Hafenstraße und Knotenpunkt B51
o Beleuchtung, Strom und Zaunanlage
Die Gesamtkosten
werden auf ca. 10,8 Mio. € geschätzt. Der Förderbescheid der NBank sieht eine
Förderung von 5.378.000 € vor. Die NBank stellt eine Verlängerung der
Förderfrist bis zum 31.12.2022 in Aussicht, erwartet hierzu aber bis zum
15.10.2020 konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen.
Das Planungsbüro
gbrv Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co.KG aus Hannover hält eine Umsetzung
der o.a. Arbeiten am Bestandshafen bis November 2022 für realistisch.
Sollte die dritte
Variante keine Zustimmung finden, wird der baldige Abriss der Gebäude als
dringend erforderlich angesehen. Die HWL weist auch auf den notwendigen Abriss
der Geäbude „In der Hegge 8 und 10“ hin.
Die Kosten des Rückbaus betragen gem.
Förderantrag:
Kostenschätzung
Förderanteil der N-Bank
Bauliche
Maßnahmen: |
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Rückbau
Betriebsgelände |
605.000,00 |
302.500,00 |
Rückbau
360 m Straße und Oberflächenbefestigung |
132.400,00 |
66.200,00 |
|
737.400,00 |
368.700,00 |
Die Kosten der Abrisse „In der Hegge“ sind
durch eine Ausschreibung zu ermitteln, diese liegen mit geschätzt 30.000 Euro
bis max. 50.000 Euro im Rahmen einer freien Vergabe.
Sofern der Massenguthafen umgesetzt wird,
werden die Abrisskosten über die NBank gefördert. Sollte eine Förderung nicht
in Betracht kommen, da der Massenguthafen zunächst nicht weiter umgesetzt wird,
könnte eine Förderung in Höhe von max. 300.000 € aus dem Brachflächenmanagement
des Landkreises Osnabrück beantragt werden.
Sofern nur der Abriss erfolgt, bleibt
abzuwarten, ob die BEVOS und die Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln bereit
sind, diese Kosten mitzutragen.
Neuer
Standort Containerhafen
Seit dem
09.11.2017 liegt der Hafen Wittlager Land GmbH ein positiver Förderbescheid zur
Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener
Unternehmen vor. Die Fördersumme beläuft sich auf 6,465 Mio. €, der
Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021.Im Förderantrag ist der geplante
Standort als „östlich des Wendebeckens“ beschrieben.
Die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekräftigte in einem
Gespräch gegenüber des Geschäftsführers am 27.03.2019, dass eine Verlängerung
des Bewilligungszeitraums keine Kollision mit dem Förderbescheid darstelle, es
jedoch aussagefähiger Begründungen für den späteren Abruf von Fördermitteln
bedürfe.
Das
benötigte Grundstück wurde 2018 erworben. Planungsleistungen sind bisher in
einem Umfang von 211.000 € angefallen.
Aufgrund der
aktuellen Beschlüsse im Gemeinderat Bohmte werden die Planungen zu einem
Containerhafen nicht mehr fortgeführt. Das Areal soll nun mit einem Industrie-
und Gewerbegebiet überplant werden.
Nach dem
aktuellen Stand sind aufgrund dieser Entscheidung zumindest die Planungskosten
in Höhe von 211.000 € abzuschreiben und von den Gesellschaftern anteilsmäßig zu
übernehmen. Die Geschäftsführung der HWL weist darauf hin, dass weitere Kosten
in Millionenhöhe hinzukommen könnten, je nachdem, wie mit dem Hafenareal
umgegangen wird.
In der
Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsratssitzung der HWL GmbH am
08.09.2020 wurde weiterhin deutlich, dass die Gesellschafter BEVOS, Gemeinde
Bad Essen und Gemeinde Ostercappeln sich ein klares Statement von der Gemeinde
Bohmte wünschen ,
a)
dass die Hafen Wittlager Land GmbH weiterhin als die richtige Gesellschaft
zur Hafenentwicklung an dem Standort Leckermühle angesehen wird und
b)
dass die Gemeinde Bohmte weiterhin das Ziel verfolgt, an dem Hafenstandort
einen Containerhafen zu verwirklichen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Bohmte beschließt:
1. Die Gemeinde Bohmte trägt auch in Zukunft die HWL GmbH in
der jetzigen Form als mit der Durchführung und Umsetzung der Planungen zum
Hafen Wittlager Land beauftragte Gesellschaft mit.
2. Ziel
bleibt es, am Standort Hafen Bohmte auch einen Containerumschlag zu etablieren.
Die HWL wird aufgefordert einen möglichen Containerumschlag am Standort
Massenguthafen zu prüfen.
3. a.
Die Gemeinde Bohmte ist für die sofortige Umsetzung der Planungen zum
Massenguthafen unter Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel. Damit
verbunden ist auch der Abriss der Bestandsgebäude entsprechend des
Förderbescheides.
Sofern dem derzeitigen
Normenkontrollantrag zum B-Plan Nr. 109 im laufenden Verfahren 1 KN 143/19
stattgegeben wird, wird der Rat unverzüglich die notwendigen Beschlüsse zur verfahrensrechtlichen Heilung des
B-Planes Nr. 109 oder dessen
Neuaufstellung fassen. Die Verwaltung
wird bereits jetzt beauftragt, hierzu notwendige verfahrensrechtliche Schritte
einzuleiten.
Die Gemeinde Bohmte trägt, sofern die bewilligten Fördermittel aufgrund von nicht von der
HWL zu vertretenden Verzögerungen nicht abgerufen werden können, den
Kostenanteil in Höhe des Gesellschaftsanteils der Gesamtkosten.
Alternativ:
3. b. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen und finanziellen
Unwägbarkeiten wird die Entscheidung des OVG Lüneburg abgewartet, die
zugesagten Fördermittel werden nicht in Anspruch genommen. Der Abriss der
Gebäude am Massenguthafen und „In der Hegge 8 und 10“ soll auch dann umgesetzt
werden, wenn keine Fördermittel generiert werden können. In diesem Fall werden
max. 300.000 € aus dem Brachflächenmanagement des Landkreises Osnabrück zur
Verfügung gestellt.
Sofern die
Mitgesellschafter die Kosten für den Abriss nicht mittragen, ist die Gemeinde
Bohmte bereit, diese Kosten unter Nutzung der möglichen Fördermittel alleine zu
tragen.
4. Die
Vertreter in den Gremien der Hafen Wittlager Land GmbH werden angewiesen,
entsprechend der Beschlussfassung zu den Punkten 1 bis 3 abzustimmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |