Betreff
Auflösung der GWG i.L.
Vorlage
BV/151/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 11.10.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) i.L. die Schlussbilanz festgestellt. Der Jahresabschluss zum 11.10.2019 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gesellschafterversammlung der GWG i.L. hat am 23.10.2019 mit sieben Ja-Stimmen, null Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

 

“Die in der Schlussbilanz zum 11.10.2019 noch bestehenden Verbindlichkeiten der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte sowie der noch bestehenden buchmäßigen Überschuldung der GWG i.L. und der entsprechenden Ansprüche der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte werden gegeneinander aufgehoben.”

 

Von der Gemeinde Bohmte ist ein entsprechender Beschluss zufassen.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss zum 11. Oktober 2019 der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte i.L.

 


Beschluss:

 

Die in der Schlussbilanz der GWG i.L. zum 11.10.2019 noch bestehenden Verbindlichkeiten der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte sowie der noch bestehenden buchmäßigen Überschuldung der GWG i.L. und der entsprechenden Ansprüche der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte werden gegeneinander aufgehoben.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt