Sachverhalt:
Zum 11.10.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) i.L. die Schlussbilanz festgestellt. Der Jahresabschluss zum 11.10.2019 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Gesellschafterversammlung der GWG i.L. hat am 23.10.2019 mit sieben Ja-Stimmen, null Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
“Die in der Schlussbilanz zum 11.10.2019 noch bestehenden Verbindlichkeiten der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte sowie der noch bestehenden buchmäßigen Überschuldung der GWG i.L. und der entsprechenden Ansprüche der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte werden gegeneinander aufgehoben.”
Von der Gemeinde Bohmte ist ein entsprechender Beschluss zufassen.
Anlagen:
Jahresabschluss zum 11. Oktober 2019 der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte i.L.
Beschluss:
Die in der Schlussbilanz der GWG i.L. zum 11.10.2019 noch bestehenden Verbindlichkeiten der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte sowie der noch bestehenden buchmäßigen Überschuldung der GWG i.L. und der entsprechenden Ansprüche der GWG i.L. gegenüber der Gemeinde Bohmte werden gegeneinander aufgehoben.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |