Betreff
Außenbereichssatzung Nr. 5 "Leverner Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/147/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 5 “Leverner Straße” beschlossen. Die Satzung soll eine angepasste planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung sein. In der Sitzung am 01.07.2020 hat der Verwaltungsausschuss den Plan hierzu anerkannt und das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 08.07.2020 aufgefordert worden, eine Stellungnahme bis zum 19.08.2020 abzugeben. Weiter lagen die Unterlagen in der Zeit vom 10.07.2020 bis einschließlich 19.08.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der verlängerte Zeitraum wurde zudem gewählt, um den aktuell geltenden Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie gerecht zu werden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Unterlagen auch mit Terminvereinbarung im Rathaus einzusehen.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise, die eine Planänderung oder -anpassung begründen. Private Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat Hinweise zur Beschaffenheit des Baugrunds gegeben und gibt vor, für Bauvorhaben gründungstechnische Erfordernisse im Rahmen einer Baugrunderkundung zu prüfen und festzulegen. Die Begründung wurde um diesen Sachverhalt ergänzt.

 

Weiter hat die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) mitgeteilt, dass weitere direkte Zufahrten zur Landesstraße 81 ausgeschlossen sind und auch nicht in Aussicht gestellt werden. Die NLStbV bittet in ihrer Stellungnahme um verbindliche Aufnahme in die Begründung. Der Anregung wird ebenfalls gefolgt, die Begründung wurde um diesen Sachverhalt ergänzt.

 

Die Außenbereichssatzung Nr. 5 “Leverner Straße” kann somit als Satzung beschlossen werden. Die beschlussrelevanten Unterlagen, hier: Abwägung sowie Satzung, Begründung und Immissionsschutzgutachten, sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Außenbereichssatzung Nr. 5 “Leverner Straße”. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Rat beschließt sodann die Außenbereichssatzung Nr. 5 “Leverner Straße“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt