Sachverhalt:
Der Bund stellt infolge der wirtschaftlichen Einbrüche aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2020 den Ländern kurzfristig 150 Millionen Euro für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" zur Verfügung – rund 14 Millionen Euro davon entfallen auf Niedersachsen. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Millionen Euro an Landesfinanzhilfen.
Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Nebeneinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume). Somit wäre auch die geplante Sanierung des Freibades grundsätzlich förderungsfähig.
Es ist eine Förderung zu einem Fördersatz von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %).
Die Anmeldungen sind in dreifacher Ausfertigung bis zum 11.09.2020 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der nicht vorhandenen Deckelung des Förderbetrages einerseits und einer im Vergleich zum Dorfentwicklungsprogramm erhöhten Förderquote von bis zu 90 % eine Antragsstellung für die Freibadsanierung vorzunehmen. Die Gesamtkosten werden derzeit vorbehaltlich abschließender Entscheidungen zur Ausgestaltung der Sanierung des Freibades mit einem Betrag von bis zu 3,1 Mio. € netto kalkuliert.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung für die geplante Freibadsanierung einen Antrag auf Förderung aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ an das Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Osnabrück stellt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |