Betreff
Fußgängerbrücke über die DB-Strecke "Schulstraße / Brockstraße"
Vorlage
BV/138/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

„Schulstraße / Brockstraße“

 

Die Fußgängerbrücke über die DB im Zuge der Schulstraße/ Brockstraße in Bahnkilometer 143,243 ist 1979/1980 errichtet und fertig gestellt worden. Die Brücke steht im Eigentum der Gemeinde Bohmte, die somit auch verkehrssicherungspflichtig ist.

 

Im November 2019 wurde das Bauwerk im Rahmen der turnusgemäßen Brückenprüfungen untersucht, wozu der Gemeinde Bohmte nun der Prüfbericht vorliegt.

 

Das beigefügte Gutachten der Firma Erikson und Partner (Epo), Oldenburg, zeigt aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustands der Fußgängerbrücke folgende Varianten auf:

 

Variante 1:

Vollständiger Rückbau des Kreuzungsbauwerkes mit Kosten von ca. 250.000 € bis 300.000 € zzgl. BETRA (Betriebs- und Bauanweisungen der DB) z.Zt.  1.535,10 €/Tag und Verkehrssicherung, z.Zt. ca. 1.200 €/Tag

 

Variante 2:

Rückbau und Neubau einer barrierefreien Überquerung mit Aufzug, mit Gesamtkosten von ca. 1.085.000 € bis 1.300.000 €, zzgl. BETRA und Verkehrssicherung.

 

Zum Vergleich: Die Verkehrssicherung hat für die Reparatur des Anprallschadens an der Brücke Schwaken Hofe für 6 Tage 7.091 € gekostet. Die BETRA 7.675 €.

 

Noch nicht berücksichtigt sind mögliche Schadstoffuntersuchungen (Asbest, bleihaltige Beschichtungen, PAK) samt positiver Befunde, sowie der Rück-, bzw. Ausbau unter Berücksichtigung des Arbeit- und Umweltschutzes und die Entsorgungskosten.

 

Auch können derzeit die Auswirkungen der Chloridbelastung auf die Standsicherheitsrelevanz nicht in Gänze erfasst werden.

 

Um einen Überblick über die Anzahl der Bauwerksnutzung und der damit verbundenen weiteren Verfahrensweise bezüglich der beiden Fußgänger-Brücken zu erhalten, wurde das Büro Epo mit Verkehrszählungen für die Querungen „Schulstraße / Brockstraße“ und „Am Wiehengebirge“ beauftragt.

 

Die Ergebnisse der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Zählung der Fußgänger und Radfahrer im Bereich der beiden Fußgängerbrücken sind, zusammen mit der Stellungnahme des Büros Epo, der Vorlage beigefügt.

 

Eine Sanierung des Bauwerkes wird aufgrund des allgemeinen Gesamtzustandes des Bauwerkes und der maximal 28 Übergänge pro Tag nicht empfohlen.

 

Bei einem Ersatzneubau wäre unbedingt auf die Barrierefreiheit zu achten, wobei aufgrund des Aufzuges, Folgekosten in noch nicht bekannter Höhe entstehen könnten.

 

Ein ersatzloser Rückbau der Fußgängerbrücke würde bedeuten, dass die jenseits der Bahn liegende Bebauung entlang der Brockstraße für die Bereiche des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Umfahrungswege in Kauf zu nehmen hätte. Dieses gilt insbesondere für den Schülerverkehr zur Oberschule.

Für die Schülerinnen und Schüler, die die Grundschulen besuchen, entstehen keine Umwege, da die Strecke über den Schwaken Hofe ohnehin kürzer ist und diese Schüler zudem kaum in der Lage sind, die Brücke mit ihren Fahrrädern zu überqueren.

 

Aufgrund des Allgemeinzustandes der Treppenanlage empfiehlt das Ingenieurbüro EPO, zum Ende der Frostperiode das Bauwerk für die öffentliche Nutzung zu sperren, bis zu dem Zeitpunkt des Rückbaus bzw. Neubaus. Dieser sollte innerhalb der kommenden 1-2 Jahre erfolgen.

 

Dieser Empfehlung schließt der Fachdienst 5, Allgemeine und Technische Bauverwaltung an.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fußgängerverkehr für den Zeitraum bis zum Rückbau der Brücke aufrecht zu erhalten, indem nur die Treppenanlage saniert wird. Eine Sanierung würde laut der Kostenschätzung des Büros Epo, bei  451.572,87 € brutto liegen. Hinzu kommen die Kosten für  Verkehrssicherung und BETRA in noch nicht definierter Höhe. Unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und des Umstandes, dass die Brückenkonstruktion an sich nicht saniert wird, scheidet nach Einschätzung des Fachdienstes 5 diese Option aus.

 

Aktuell wurde eine zweite Kostenschätzung für eine notdürfte Sanierung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110

 

 

 

Kostenstelle:

630001

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt