Das Büro SHP, Hannover, wurde mit der Erarbeitung einer
Verkehrsuntersuchung zur Straße „Am Schwaken Hofe“ beauftragt.
Inhalt dieser Untersuchung war zu ermitteln, ob eine mögliche
Streckenführung des Durchgangsverkehrs zwischen der Landesstraße 81 und der
Bundesstraße 51 über die Straße „Am Schwaken Hofe“ erfolgen kann, um damit die
südliche Bremer Straße zu entlasten. In dem Zusammenhang war auch zu ermitteln,
in welcher Form eine Umgestaltung und verkehrliche Aufwertung der Straße „Am
Schwaken Hofe“ erfolgen müsste und mit welchen Kosten diese Umgestaltung
verbunden wäre.
Das Büro SHP hat die Verkehrsuntersuchung durchgeführt und dabei zwei
Varianten in die Überlegungen einbezogen, die sich durch den Standort des
Ortseingangsschildes, welches gegenwärtig vor dem Kreuzungsbereich „Am Schwaken
Hofe“/“Zur Ovelgönne“ steht, unterscheidet.
In der Sitzung des Ortsrates Bohmte wird das Büro SHP die
Verkehrsuntersuchung und die Kostenschätzungen vorstellen. Die beiden
Planungsvarianten, eine Präsentation sowie die Kostenschätzungen zu den beiden
Varianten sind der Vorlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Kostenschätzungen die Kosten für die Erweiterung der Brückenbauwerke sowie
konstruktiver Böschungssicherungen nicht beinhalten. Die Kosten hierfür könnten
erst nach Hinzuziehung eines Fachgutachters ermittelt werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Beratungen in den Gremien, ob die Aufwertung der Straße „Am Schwaken Hofe“ mit dem Ziel der Entlastung der südlichen Bremer Straße weiter verfolgt werden soll oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |