Betreff
Bebauungsplan Nr. 43 "Bremer Straße Mitte" - 7. Änderung; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss
Vorlage
BV/123/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.

 

Städtebauliches Planungsziel ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets in ein Kerngebiet, um den Einzelhandelsbetrieb (Modehaus Brörmann, Bremer Str. 62/64) zu vergrößern. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen und kann für die Festsetzung als Kerngebiet aus diesem entwickelt werden. Eine Änderung ist hier nicht erforderlich.

 

Der städtebauliche Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden. Vom beauftragten Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst ist der Planentwurf erarbeitet worden.

 

Die Umsetzung der konkreten Bauabsichten des Bekleidungsgeschäfts, nämlich die Erweiterung der Verkaufsfläche auf ca. 1.300 qm, erfordert eine Optimierung der baulichen Ausnutzbarkeit des Baugrundstücks. Die überbaubare Grundstücksfläche wird bis an die Grenzen des Geltungsbereichs erweitert, die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 3,0 angehoben. Somit ist auch im rückwärtigen Bereich zur “Oberen Straße” eine zulässige zwei- bis dreigeschossige Bebauung möglich. Wohnungen sind im Kerngebiet erst ab dem ersten Obergeschoss möglich.

 

Neben dem Planentwurf liegen dieser Vorlage die Entwurfsbegründung und die schalltechnische Beurteilung bei.

 

Als weiteren Verfahrensschritt sieht das Baugesetzbuch die Anerkennung des Planentwurfs und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vor.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ an und beschließt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt