Betreff
Hafen Wittlager Land; Sachstandsbericht und Austausch; Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2020
Vorlage
BV/114/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. Die Anträge sind dieser Vorlage nochmals beigefügt.

 

Am 19.06.2020 reichte die SPD-Ratsfraktion den ebenfalls beigefügten Änderungsantrag ein und beantragt die Feststellung zu treffen, dass die beschlossene Änderung für den Bebauungsplan für den Schüttguthafen (Bebauungsplan Nr. 109) erst umgesetzt wird, sobald der bisherige Bebauungsplan Nr. 109 rechtskräftig ist. Das gerichtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg sollte vor der Änderung des Bebauungsplans erst rechtskräftig abgeschlossen sein.

 

Die SPD-Fraktion wird den Änderungsantrag erläutern.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt entsprechend seiner Beratung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt