Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. Die Anträge sind dieser Vorlage nochmals beigefügt.
Am 19.06.2020 reichte die SPD-Ratsfraktion den ebenfalls beigefügten Änderungsantrag ein und beantragt die Feststellung zu treffen, dass die beschlossene Änderung für den Bebauungsplan für den Schüttguthafen (Bebauungsplan Nr. 109) erst umgesetzt wird, sobald der bisherige Bebauungsplan Nr. 109 rechtskräftig ist. Das gerichtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg sollte vor der Änderung des Bebauungsplans erst rechtskräftig abgeschlossen sein.
Die SPD-Fraktion wird den Änderungsantrag erläutern.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend seiner Beratung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |