Betreff
Bau einer neuen Kindertagesstätte in Bohmte
Vorlage
BV/110/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 20.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt für die Ortschaft Bohmte eine mögliche Ausschreibung eines möglichen Kindergartenneubaus durch einen Dritten vorzustellen.

Lt. den vorliegenden Zahlen der Kindergartenbedarfsplanung und den zukünftig zu Verfügung stehenden Bauplätzen in den Ortschaften Bohmte und Herringhausen-Stirpe-Oelingen, wird vorgeschlagen, eine neue Kindertagesstätte mit insgesamt 5 Gruppen (2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) in der Ortschaft Bohmte einzurichten. Damit wird nach jetziger Planung ein Puffer von 1 – 2 Gruppen geschaffen, um auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können.

Kindergartenbedarfsplanung:

 

Die Prognosen beruhen auf Schätzwerte in Bezug auf die Geburtenzahlen und die prozentuale Nachfrage pro Altersgruppe ohne Berücksichtigung der geplanten Baugebiete. Die Berechnung nach Kindergarten- und Krippenplätzen bezieht sich auf die maximale Belegungsmöglichkeit. Sie reduziert sich bei Integrations- und altersübergreifenden Gruppen und bei Krippengruppen mit mehr als 7 Kindern unter 2 Jahren.

 

Bohmte

 

Kindergartenjahr             Kindergartenplätze        Krippenplätze

2021/2022                                            22                                        - 18

2022/2023                                            21                                        - 18

2023/2024                                            12                                        - 18

2024/2025                                            2                                          - 18

2025/2026                                            1                                          - 18

2026/2027                                            1                                          - 18

 

Herringhausen-Stirpe-Oelingen

 

Kindergartenjahr             Kindergartenplätze        Krippenplätze

2021/2022                                          - 7                                          - 10

2022/2023                                          - 12                                        - 10

2023/2024                                          - 14                                        - 10

2024/2025                                          - 24                                        - 10

2025/2026                                          - 25                                        - 10

2026/2027                                          - 25                                        - 10

 

 

In der Ortschaft Bohmte ist eine Erweiterung der bestehenden Einrichtungen nicht möglich. Beide Kindergärten haben mit insgesamt 7 Gruppen ihre Grenze erreicht.

 

Für die Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird die Erweiterung des Kindergartens Hummelhof in Herringhausen vorgeschlagen.

 

 

 

Für den Bau und Betrieb eines dritten Kindergartens durch einen Dritten ist nach Empfehlung der zentralen Vergabestelle des Landkreises Osnabrück und nach Rechtauffassung des NSGB ein an das Vergaberecht angelehntes transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchzuführen, wenn die Gemeinde beabsichtigt einen klassischen Defizitvertrag ohne konkrete Definition der Leistungsbeziehungen abzuschließen.

 

Hierzu gehört entweder eine öffentliche Interessenabfrage oder zumindest die Einbindung der lokal vertretenen potentiellen Träger.

Daher wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über das genaue Verfahren, die Besetzung des Auswahlgremiums und welche möglichen potentiellen örtlichen Träger für die Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte angeschrieben werden sollen.

 

  1. Die Bewerber werden eingeladen, um sich und ihre entsprechenden Konzepte dem Auswahlgremium vorzustellen. Es wird vorgeschlagen, das Auswahlgremium mit den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, dem 1. Gemeinderat zu besetzen. Anhand der Vorstellung und mit Hilfe einer entsprechenden Auswertungsmatrix ist dann eine Empfehlung für die Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte auszusprechen.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt im Anschluss, welcher der Bewerber den Zuschlag erhält.

 

 

Der Zeitplan der Vergabe stellt sich wie folgt da:

01.07.2020         Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Bohmte über die potentiellen Träger (Vorschläge siehe anliegende Liste)

Die anliegende Liste enthält Vorschläge von potentiellen Trägern von Kindertagesstätten, die in Bohmte nicht Träger einer Kita sind. Die Humanistische Vereinigung ist an den Landkreis Osnabrück herangetreten und hat sich in einem Schreiben um die Trägerschaft von Kindertagestätten beworben. Das Schreiben wurde an alle Gemeinden des Landkreises weitergeleitet. Die Caritas und pme Familienservice GmbH haben über einen Mittelsmann der Fa. Reversano Interesse an der Ausschreibung für die Trägerschaft bekundet. Das DRK ist ebenfalls in der Region Osnabrück ein bekannter Träger von Kindertageseinrichtungen.

09.07.2020          Grundsatzbeschluss des Rates

 

 Juli 2020             Anschreiben (siehe Anlage) der potentiellen Bewerber und Einladung zur Vorstellung im September. Der genaue Termin ist mit dem Auswahlgremium noch abzustimmen.

 09/ 2020            Vorstellung der Träger

 

30.09.2020         Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss über den zukünftigen Träger der neuen Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte

 

 

Aufgrund der Beratung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2020 wurde die Bewertungsmatrix wie folgt angepasst.

Neue Kindertagesstätte in der Gemeinde Bohmte

 

 

 

 

zu bewertende Kriterien

Bewerber 1

Bewerber 2

Bewerber 3

Bewerber 4

Lage des Grundstücks (zweifache Gewichtung)

 

 

 

 

 

Finanzierungsmodell (eigene Zuschüsse etc.)/ Verwaltung der Kita

 

Textfeld: Bewertung 1-4 

 

 

pädagogisches Konzept und Ziele der Einrichtung/Gestaltung der Elternarbeit

 

 

 

 

Mitarbeitergewinnung/

Personalentwicklung/

Vergütung der Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Liste potentielle Träger

Anschreiben an die potentiellen Träger

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass eine neue Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte mit 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen durch einen Dritten errichtet und betrieben wird und hierzu eine Interessenabfrage unter Einbindung der lokal vertretenen potentiellen Träger erfolgen soll.

Der Verwaltungsausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Gemeinde Bohmte, dass das vorgestellte Auswahlverfahren für die Suche eines Trägers der neuen Kindertagesstätte in der Ortschaft Bohmte mit der entsprechenden Bewertungsmatrix durchgeführt und das Auswahlgremium mit den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, dem 1. Gemeinderat und der Fachdienstleiterin 3 besetzt werden soll. Weiterhin beschließt der Verwaltungsausschuss, dass alle genannten potentiellen Träger lt. der anliegenden Liste von der Verwaltung angeschrieben werden sollen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt