Betreff
Beratungen zum Umgang mit dem 46. Bohmter Markt 2020
Vorlage
BV/102/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der traditionelle Bohmter Markt mit angegliederter Gewerbeschau findet regelmäßig am 4. Sonntag im September eines Jahres in Bohmte statt. Mit dem neuen Festwirt „Fangmann Event“ sollte der Bohmter Markt vom 25.09.-27.09.2020 stattfinden.

Aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus müssen leider deutschlandweit große Veranstaltungen bis zum 31. August abgesagt werden. Auch für die Zeit danach ist mit entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen seitens der zuständigen Behörden zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Pandemie, insbesondere im Hinblick auf die Ausrichtung von (Groß-)Veranstaltungen zu rechnen. Es wird daher vermutlich sehr schwierig sein, Veranstaltungen mit über 1.000 Personen stattfinden zu lassen und mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das Risiko und die Gefahr einer möglichen Ansteckung einer nennenswerten Anzahl von Personen ist nach Einschätzung aller Beteiligten zu hoch.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte entscheidet über die Absage des Bohmter Marktes 2020.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt