Sachverhalt:
Der traditionelle Bohmter Markt mit
angegliederter Gewerbeschau findet regelmäßig am 4. Sonntag im September eines
Jahres in Bohmte statt. Mit dem neuen Festwirt „Fangmann Event“ sollte der
Bohmter Markt vom 25.09.-27.09.2020 stattfinden.
Aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen zur
Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus müssen leider
deutschlandweit große Veranstaltungen bis zum 31. August abgesagt werden. Auch
für die Zeit danach ist mit entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen seitens
der zuständigen Behörden zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Pandemie,
insbesondere im Hinblick auf die Ausrichtung von (Groß-)Veranstaltungen zu
rechnen. Es wird daher vermutlich sehr schwierig sein, Veranstaltungen mit über
1.000 Personen stattfinden zu lassen und mögliche Infektionsketten
nachvollziehen zu können. Das Risiko und die Gefahr einer möglichen Ansteckung
einer nennenswerten Anzahl von Personen ist nach Einschätzung aller Beteiligten
zu hoch.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte entscheidet über die
Absage des Bohmter Marktes 2020.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |