Betreff
Absage des Erntfestes 2020 der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage
BV/101/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Termin des traditionellen Erntefestes mit Erntemarkt ist am 1. Septemberwochenende auf dem Festplatz in Stirpe-Oelingen. Die Planung des Festes am 5. und 6. September mit einer Eröffnungsfeier der Gemeinschaftshalle in Stirpe hätte für einen guten Start des Festes sorgen können.

Aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus müssen leider deutschlandweit große Veranstaltungen mit über 1000 Personen und unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen bis zum 31. August abgesagt werden.

Für die Zeit danach wird weiterhin mit Einschränkungen, Verboten und besonderen Regelungen zu rechnen sein. Die beim Erntefest einzuhaltenden Auflagen wären sehr aufwendig und die zu erwartenden Besucherzahlen eher gering. Daher ist zu überlegen, ob das Erntefest in diesem Jahr stattfinden soll.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen entscheidet über die Absage des Erntefestes 2020.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt