Sachverhalt:
Der Termin des traditionellen Erntefestes
mit Erntemarkt ist am 1. Septemberwochenende auf dem Festplatz in
Stirpe-Oelingen. Die Planung des Festes am 5. und 6. September mit einer
Eröffnungsfeier der Gemeinschaftshalle in Stirpe hätte für einen guten Start
des Festes sorgen können.
Aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen zur
Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus müssen leider
deutschlandweit große Veranstaltungen mit über 1000 Personen und unabhängig von
der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals,
Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen bis zum
31. August abgesagt werden.
Für die Zeit danach wird weiterhin mit
Einschränkungen, Verboten und besonderen Regelungen zu rechnen sein. Die beim
Erntefest einzuhaltenden Auflagen wären sehr aufwendig und die zu erwartenden
Besucherzahlen eher gering. Daher ist zu überlegen, ob das Erntefest in diesem
Jahr stattfinden soll.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
entscheidet über die Absage des Erntefestes 2020.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |