Betreff
Antrag des Vereins für Umwelt und Naturschutz Bohmte e.V. auf einen jährlichen Zuschuss für Pflegemassnahmen
Vorlage
BV/093/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verein für Umwelt und Naturschutz Bohmte e.V. pflegt seit Jahren den gemeindeeigenen Grünlandstreifen nördlich der „Sandentnahmestelle Bohmterheide“, der u.a. wegen des Vorkommens von Orchideen ein Biotop ist. (s. anliegenden Zuschussantrag vom 03.04.2020)

Der Verein für Umwelt und Naturschutz pflegt und mäht den Grünlandstreifen und entfernt im Randbereich Gehölze sowie den vom UHV alljährlich entfernten Böschungsaufwuchs. Dies geschah bisher  in Eigenleistung, was aber altersbedingt nicht mehr möglich ist. Die Mahd und Abfuhr des Mähgutes wurde durch einen Landwirt bzw. Lohnunternehmen vorgenommen.

Um die Pflege der Fläche auch in Zukunft zu ermöglichen, bittet der VUNB um einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 350,00 €, der für Mahd und Abfuhr des Mähgutes eingesetzt werden soll.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat beschließt entsprechend der Beratungen

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt