Sachverhalt:
Eröffnung einer zusätzlichen Krippengruppe im ev.
Kindergarten in Hunteburg zum 01.08.2020
In der Ortschaft Hunteburg fehlen derzeit zum
01.08.2020 24 Kindergartenplätze und 10 Krippenplätze. Ab Januar 2021 fehlt
voraussichtlich noch ein weiterer Krippenplatz.
Plätze 01.08.2020 |
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freie Plätze/ zusätzlicher Platzbedarf |
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Kindergarten |
Krippe |
insgesamt |
Kita |
Krippe |
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Regenbogen Hunteburg |
78 |
30 |
108 |
-19 |
0 |
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ev. Kindergarten Hunteburg |
43 |
15 |
58 |
-5 |
-10 |
ab Jan 2021 ein weiteres Kind auf der Warteliste |
Summe |
121 |
45 |
166 |
-24 |
-10 |
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negative Zahl = zusätzlicher Platzbedarf |
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positive Zahl = freie Plätze |
Mit Beschluss des
Verwaltungsausschusses im Rahmen des Umlaufverfahrens wird im nächsten
Kindergartenjahr ein entsprechender Container für eine zusätzliche
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen auf dem Grundstück der kath. Kirchengemeinde
Hunteburg aufgestellt. Der Platzbedarf ab d. 01.08.2020 im Bereich der
Ü3-Jährigen ist somit gedeckt.
Auf Vorschlag des Trägers der
ev. Kindertagesstätte in Hunteburg könnte eine zusätzliche Krippengruppe mit 15
Plätzen übergangsweise im Bewegungsraum in der Kita eingerichtet werden, um den
derzeitigen Bedarf an Krippenplätzen zu decken.
Folgende Kosten müsste die
Gemeinde zusätzlich tragen (Zuschussbedarf):
Zuschussbedarf: zusätzliche Krippengruppe ev.
Kindergarten |
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Kosten: |
Kosten für 12 Monate |
Kosten für das Jahr 2020 |
Personalkosten: |
115.000,00
€ |
47.916,67
€ |
Sachkosten Einrichtungskosten einmalig |
9.000,00
€ |
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Summe |
115.000,00
€ |
56.916,67
€ |
Einnahmen: |
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Personalkosten-zuschuss des Landes |
75.000,00
€ |
31.250,00
€ |
Beiträge |
30.000,00
€ |
12.500,00
€ |
Summe |
105.000,00
€ |
43.750,00
€ |
Zuschussbedarf |
10.000,00
€ |
13.166,67
€ |
Mit der Einrichtung der
zusätzlichen Krippengruppe kann der Bedarf an Plätzen auch im Bereich der
Krippe vollständig gedeckt werden.
Ausbau der ev. Kindertagesstätte Hunteburg
Kindergartenbedarfsplanung:
Hunteburg:
Kindergartenjahr Kindergartenplätze Krippenplätze
2021/2022 16 -
19
2022/2023 15 -
19
2023/2024 9 -
19
2024/2025 3 -
19
2025/2026 2 -
19
2026/2027 2 -
19
Die Prognosen beruhen auf Schätzwerte in Bezug
auf die Geburtenzahlen und die prozentuale Nachfrage pro Altersgruppe ohne
Berücksichtigung der geplanten Baugebiete. Die Berechnung nach Kindergarten-
und Krippenplätzen bezieht sich auf die maximale Belegungsmöglichkeit. Sie reduziert
sich bei Integrations- und altersübergreifenden Gruppen und bei Krippengruppen
mit mehr als 7 Kindern unter 2 Jahren.
Lt. den vorliegenden Zahlen der
Kindergartenbedarfsplanung ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von einer
Kindergartengruppe und 2 Krippengruppen.
In Gesprächen mit dem Träger des evangelischen
Kindergartens, Ev. Kirchenkreis Osnabrück, und dem Träger des katholischen
Kindergartens in Hunteburg, kath. Kirchengemeinde Hunteburg, hat man
sich darauf geeinigt, den Ausbau des evangelischen Kindergartens vorzuschlagen,
um die zusätzliche Nachfrage an Krippen- und Kindergartenplätzen in Hunteburg
Rechnung zu tragen.
Die evangelische Kindertagesstätte besteht derzeit aus einer Krippengruppe
mit 15 Plätzen, einer Kindergartenintegrationsgruppe mit 18 Plätzen und einer
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen.
Lt. Mitteilung des Kirchenkreises kann die Kindertagestätte um 2 weitere
Krippengruppen und eine weitere Kindergartengruppte erweitert werden.
Aufgrund des Ausbaus könnte der ev. Kindergarten folgende Gruppen für die
Betreuung der Kinder im Alter von 0-6 Jahren vorhalten:
- 3 Kindergartengruppen (im Normalfall 75 Plätze/ pro Gruppe 25 Plätze)
- 3 Krippengruppen (45 Plätze/ pro Gruppe 15 Plätze)
Die zusätzlichen Betreuungsbedarfe in Hunteburg könnten
dann direkt vor Ort gedeckt werden.
Derzeit liegt noch keine genaue Kostenschätzung für den angestrebten Ausbau
vor. Ein entsprechender Beschluss der Gemeinde Bohmte über den genauen Ausbau
der Kindertagestätte mit der dazugehörigen Kostenermittlung muss im Nachhinein
noch erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die evangelische Kindertagesstätte in
Hunteburg auf 3 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen zu erweitern, um den
gesetzlichen Anspruch der Eltern für die
Betreuung ihrer Kinder gem. § 24
SGB VIII in der Ortschaft Hunteburg zu bedienen.
Anlagen:
Beschluss:
- Der
Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass die Erweiterung der evangelischen
Kindertagesstätte in Hunteburg auf eine Einrichtung mit 6 Gruppen (3
Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) erfolgen soll. Der Träger der
Kindertagestätte in Hunteburg soll aufgefordert werden, eine entsprechende
Zeichnung und Kostenermittlung für die Umsetzung der Baumaßnahme in
Auftrag zu geben. Über den Zuschuss und die Ausgestaltung der Baumaßnahme
muss eine weitere Beschlussfassung erfolgen.
- Weiterhin
beschließt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte, dass zum
01.08.2020 eine weitere Krippengruppe in der evangelischen
Kindertagesstätte eingerichtet wird. Die zusätzlichen finanziellen Mittel
sind im Haushalt der Gemeinde Bohmte im Rahmen der Defizitabdeckung zur
Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
464203 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2021 ff. enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |