Betreff
Außenbereichssatzung Nr. 5 "Leverner Straße"; Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss
Vorlage
BV/085/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 5 „Leverner Straße“ beschlossen, um eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung zu erhalten.

 

Zwischenzeitlich wurde basierend auf dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag der Planungsauftrag an das günstigst bietende Planungsbüro Hahm, Osnabrück erteilt. Das Planungsbüro hat nunmehr den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung erarbeitet.

 

Der Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung und das Geruchs-Immissionsschutzgutachten sind beigefügt.

 

Um den Gebietscharakter nicht zu verändern, müssen sich Bauvorhaben nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der zu überbaubaren Grundstücksfläche und der äußeren Gestaltung harmonisch in die nähere Umgebung einfügen. Zu diesem Zweck erfolgen in der Außenbereichssatzung nähere Bestimmungen. Diese beinhalten die Beschränkung der Firsthöhe auf 9,50 m über Oberkante Erdgeschossfußboden und einer Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten.

 

Der Bereich, in dem Wohnbebauung errichtet werden darf, ist in der Planzeichnung mit einer Baugrenze gekennzeichnet.

 

Das Immissionsschutzgutachten legt dar, dass die Geruchsimmissionen unterhalb des zulässigen Grenzwert für den Außenbereich liegen und somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.

 

Nach Anerkennung des Planentwurfs kann das ordentliche Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planentwurf zur Außenbereichssatzung Nr. 5 „Leverner Straße“ anzuerkennen und gleichzeitig zu beschließen das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt