Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 "Gewerbegebiet Hunteburg II" - 2. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/075/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat am 19.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen.

 

Gegenstand und Ziel der Änderung ist es, das bisherige Sondergebiet „Nahversorgungsmarkt“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und „öffentliche Verwaltung“ umzuwandeln, um hier zukünftig das Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr Hunteburg vorzusehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat hierzu am 04.12.2019 den Plan anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses ist zwischenzeitlich durchgeführt worden.

 

Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis einschließlich 04.03.2020 gebeten. Die Unterlagen haben vom 31.01.2020 bis einschl. 04.03.2020 öffentlich ausgelegen. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen abgewogen und sind der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Hunteburg II“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt