Betreff
Bebauungsplan Nr. 8 "Nördlich der Leverner Straße" - 7. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/074/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Am 20.3.2019 wurde der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss gefasst.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach dem BauGB wurde ein schalltechnisches Gutachten aufgrund der direkten Lage and er L81 )Leverner Straße) gefordert und eingeholt. Aufgrund der darin geforderten Festsetzungen war die Planung in ihren Grundzügen betroffen. Einen erneuten Plananerkennungsbeschluss und den Verfahrensbeschluss für eine erneute Auslegung fasste der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2019.

 

Das erneute Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 31.01.2020 bis einschließlich 04.03.2020 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurden die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme 04.03.2020 zu den geänderten und ergänzten Unterlagen aufgefordert.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise, die eine Planänderung oder -anpassung begründen. Private Stellungnahmen wurden im erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren nicht abgegeben. Die Abwägungen der in beiden ordentlichen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Rat beschließt sodann 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt