Betreff
Widmung einer Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/072/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Zuständigkeit für die Widmung der Gemeindestraßen liegt beim Straßenbaulastträger und damit bei der Gemeinde. Die Widmung begründet den rechtlichen Status der Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit die Straße dem Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) und löst die sich auf der Straßenbaulast ergebenen Pflichten aus (§ 9 NStrG). Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben (§ 9 Abs. 1 NStrG).

Unter bestimmten Voraussetzungen können für die verschiedenen Maßnahmen Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Als beitragspflichtige Einrichtung kommen nach Auffassung des OVG Lüneburg (z.B. Beschl. V. 07.09.1988 – 9B 89/88 – und Urt. 10.01.1989 – 9A 53/87 – KStZ 1990 S. 94) nur diejenigen Verkehrswege in Betracht, die nach § 2 Abs. 1 NStrG als Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Auf der Grundlage der beigefügten Bekanntmachung soll im Rat die Widmung der aufgeführten Gemeindestraße beschlossen und im Anschluss bekannt gemacht werden. Die Straßenbenennung ist vom Ortsrat Bohmte noch vorzunehmen und für den 24.06.2020 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat beschließt, dass folgende in der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück, gebauten Straße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S 359), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 18 und 38 geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112), mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet wird.

 

„Straßenbenennung incl. Straßenschlüssel“

Gemarkung Bohmte, Flur 32, Flurstück 50

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt