Die Amtszeit des Gemeindebrandmeisters Martin Niermann endet am 31. Mai 2020 durch Zeitablauf. Herr Niermann hat sich zur Wiederwahl gestellt.
Die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter haben in ihrer Versammlung am 13. März 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Gemeinde Bohmte die Wahl des bisherigen Amtsinhaber Herrn Martin Niermann, geb. am 11. Februar 1965 in Ostercappeln, wohnhaft Bremer Straße 72, in Bohmte, zum Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 1. Juni 2020 zu empfehlen. Herr Niermann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters zur Ernennung des Gemeindebrandmeisters ist gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG erfolgt.
Anlagen:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Martin Niermann, geb. am 11. Februar
1965 in Ostercappeln, wohnhaft in Bohmte, Bremer Straße 72, für die Dauer von 6
Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom
1. Juni 2020 zum Gemeindebrandmeister zu ernennen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |