Betreff
Wahl des Gemeindebrandmeisters für die Freiwillige Feuerwehr Bohmte
Vorlage
BV/043/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Amtszeit des Gemeindebrandmeisters Martin Niermann endet am 31. Mai 2020 durch Zeitablauf. Herr Niermann hat sich zur Wiederwahl gestellt.

 

Die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter haben in ihrer Versammlung am 13. März 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Gemeinde Bohmte die Wahl des bisherigen Amtsinhaber Herrn Martin Niermann, geb. am 11. Februar 1965 in Ostercappeln, wohnhaft Bremer Straße 72, in Bohmte, zum Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 1. Juni 2020 zu empfehlen. Herr Niermann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters zur Ernennung des Gemeindebrandmeisters ist gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG erfolgt.

 


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat beschließt, Herrn Martin Niermann, geb. am 11. Februar 1965 in Ostercappeln, wohnhaft in Bohmte, Bremer Straße 72, für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 1. Juni 2020 zum Gemeindebrandmeister zu ernennen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt