Am 11.02.2020 haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Antrag
gestellt, einen separaten Geh-/Radweg von der Bundesstraße 51 bis zur Ortschaft
Feldkamp herzustellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Hergestellt werden soll der Geh- und Radweg im Zusammenhang mit der
Maßnahme beim Wirtschaftsweg Arenshorster Straße, zwischen der B51 und dem
Siedlungsbereich Feldkamp. Hier ist eine Deckensanierung vorgesehen, für welche
Fördermittel im Rahmen des „ländlichen Wegebaus“ beantragt worden sind.
Zudem beinhaltet der Antrag die Führung des Geh-/Radweges über bislang
für den Golfplatz genutzte Flächen.
Die im Eigentum der Gemeinde Bohmte stehenden Flächen des
Wirtschaftsweges Arenshorster Straße reichen auf kompletter Länge von der
Breite her nicht aus, um einen Geh-/Radweg entlang des Wirtschaftsweges
anzulegen, so dass Grunderwerb erforderlich wäre.
Je nach konkretem Verlauf des Geh- und Radweges muss zudem geprüft
werden, inwieweit Gräben verrohrt und Bäume gefällt werden müssen.
Ob und inwieweit Flächen vom Eigentümer des bisherigen Golfplatzes für
eine Geh-/Radwegnutzung erworben werden können, kann gegenwärtig nicht
beurteilt werden.
Anlagen:
Der Rat fasst einen Beschluss entsprechend der Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |