Betreff
Antrag zur Einrichtung von Parkflächen "Am Dornbusch"
Vorlage
BV/027/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Straße „Am Dornbusch“ ist eine 35 Meter lange und 6 Meter breite Anliegerstraße, plus angegliederten Wendehammer und 40 Meter langen, 3 Meter breiten Fußweg, welche als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut ist.

Zur Zeit gibt es dort 4 Anlieger und zwei Grundstücke, die als Gartenflächen genutzt werden, allerdings bebaut werden könnten.

 

Ausgewiesene Parkflächen sind nicht vorhanden und somit gilt dort absolutes Halte- und Parkverbot.

 

Seitens der Anlieger wurde im November 2019 ein Antrag auf Einrichtung von Parkflächen in dem verkehrsberuhigten Bereich gestellt. ( sh. angefügte Datei )

 

Nach einer Prüfung der Örtlichkeit konnte seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass die Möglichkeit besteht, unter Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“, eine Stellfläche direkt vor Haus Nr. 1 auszuweisen. Hierfür wäre ein Markierung mit weißer Straßenmarkierung ausreichend.

Die Kosten hierfür werden auf 500 geschätzt.

 


Lageplan

Antrag der Anlieger

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die Ausführung der Parkflächenmarkierung, da in dem Siedlungsbereich keine legale Stellfläche für die Fahrzeuge von Besuchern der Anlieger zur Verfügung stehen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110

 

 

 

Kostenstelle:

63000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt