Sachverhalt:
Die Straße „Am Dornbusch“ ist eine 35 Meter lange und 6 Meter breite Anliegerstraße, plus angegliederten Wendehammer und 40 Meter langen, 3 Meter breiten Fußweg, welche als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut ist.
Zur Zeit gibt es dort 4 Anlieger und zwei Grundstücke, die als Gartenflächen genutzt werden, allerdings bebaut werden könnten.
Ausgewiesene Parkflächen sind nicht vorhanden und somit gilt dort absolutes Halte- und Parkverbot.
Seitens der Anlieger wurde im November 2019 ein Antrag auf Einrichtung von Parkflächen in dem verkehrsberuhigten Bereich gestellt. ( sh. angefügte Datei )
Nach einer Prüfung der Örtlichkeit konnte seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass die Möglichkeit besteht, unter Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“, eine Stellfläche direkt vor Haus Nr. 1 auszuweisen. Hierfür wäre ein Markierung mit weißer Straßenmarkierung ausreichend.
Die Kosten hierfür werden auf 500 € geschätzt.
Lageplan
Antrag der Anlieger
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Ausführung der
Parkflächenmarkierung, da in dem Siedlungsbereich keine legale Stellfläche für
die Fahrzeuge von Besuchern der Anlieger zur Verfügung stehen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54110 |
|
|
|
|
Kostenstelle: |
63000 |
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |