a)
Gemeindestraßen
Mit
den Ortsbürgermeistern wird im Vorfeld eine Bereisung zur Sichtung aller
Siedlungsstraßen vorgenommen. Aufgrund anderer sich ergebender und noch nicht
abzusehender notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres ist
eine Berücksichtigung an allen Siedlungsstraßen nicht gewährleistet.
Risssanierung
und Ausbesserung an Gehwegoberflächen
Ortschaft
Bohmte
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Ortschaft
Hunteburg
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Ortschaft
Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Darüber
hinaus sind punktuell auftretende Schadstellen, wie z. Bsp. Senken in Bord- und
Rinnenanlagen in diesem Zuge auch zu beheben.
Deckenerneuerungen
Vorangegangen
sind hierzu Beratungen in den Sitzungen des
- Ausschusses für Verkehr und Wege am 12.11.2019
- Ortsrates Hunteburg am 14.11.2019
- Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen am 18.11.2019
- Ortsrates Bohmte am 20.11.2019
- Verwaltungsausschusses am 04.12.2019
2020:
Für
den Siedlungsbereich der Arenshorster Straße ist die Entscheidung getroffen
worden, eine Ersterschließung als Vollausbau durchzuführen.
Dieser
wird voraussichtlich von Juni bis Ende Dezember ausgeführt.
2021:
In
der Ortschaft Hunteburg ist die Deckenerneuerung im Siedlungsbereich Krähenkamp
vorgesehen. Die Kosten hierfür sind mit 263.780,00 € angesetzt. Der
Unterhaltungsverband wird dort im Vorfeld die vorhandenen Regenwasserkanäle
sanieren, so dass die Maßnahme in 2020 beginnen wird, die kostenmäßig bei der
Gemeinde Bohmte anfallenden Maßnahmen aber erst in 2021 erfolgen werden.
2022:
In
der Ortschaft Bohmte sind Deckenerneuerungsmaßnahmen an der Weidenstraße und
der Neustadtstraße vorgesehen. Die Kosten hierfür sind mit 106.480,00 €, bzw. 48.400,00 € geschätzt.
Am Bahnwinkel ist eine Deckenerneuerung vorgesehen.
Die Kosten hierfür sind mit 32.670,00 € geschätzt.
2023:
In
der Ortschaft Bohmte ist eine Deckenerneuerung an der Straße „An der Isenburg“
vorgesehen. Die Kosten hierfür sind mit 102.850,00 € geschätzt.
In
der Ortschaft Bohmte sind Deckenerneuerungsmaßnahmen an der
Bgm.-Otto-Knapp-Straße, vorgesehen. Die Kosten hierfür sind auf 217.800,00 €
für die Bgm.-Otto-Knapp-Straße geschätzt.
2024:
In
der Ortschaft Bohmte ist im Bereich Meyerhof die Deckenerneuerung vorgesehen.
Die Kosten sind mit 54.450,00 € geschätzt.
In
der Gemeinde Bohmte ist im Bereich Obere Straße die Deckenerneuerung
vorgesehen. Die Kosten sind mit 84.700 €
geschätzt.
In
der Gemeinde Hunteburg ist im Bereich Rosenstraße die Deckenerneuerung
vorgesehen. Die Kosten sind mit 318.000 €
geschätzt.
b) Wirtschaftswege
Mit
den Ortsbürgermeistern wird im Vorfeld eine Bereisung vorgenommen. Aufgrund
anderer sich ergebender und noch nicht abzusehender notwendiger
Instandhaltungsmaßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres ist eine Berücksichtigung
an allen Wirtschaftswegen nicht gewährleistet.
Folgende
Wirtschaftswege sind unter Berücksichtigung der Haushaltsmittelansätze für die
entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen:
Oberflächenbehandlung
(Splitten)
Ortschaft
Bohmte
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Ortschaft
Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Im
Fange, Blockstraße, Restarbeiten Stirper Straße
Ortschaft
Hunteburg
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Bankettfräsarbeiten
– in allen Ortschaften –
Der
Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt
Deckenerneuerungen
Vorangegangen
sind hierzu Beratungen in den Sitzungen des
- Ausschusses für Verkehr und Wege am 12.11.2019
- Ortsrates Hunteburg am 14.11.2019
- Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen am
18.11.2019
- Ortsrates Bohmte am 20.11.2019
- Verwaltungsausschusses am 04.12.2019
2020:
Arenshorster
Straße:
Die
Deckenerneuerung der Arenshorster Straße wird im Jahr 2020 umgesetzt. Hier
besteht die Möglichkeit Fördergelder zu erhalten. Der Antrag hierzu wurde zum
Stichtag 15.09.2019 gestellt, so dass eine Umsetzung in 2020 erfolgt. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 346.500,00 €.
2021:
Oelinger
Straße zwischen B 51 und Hafenstraße:
Im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßen im Industriegebiet ist eine Deckenerneuerung
an der Oelinger Straße vorgesehen. Hierfür sind Mittel von 133.100,00 €
eingestellt.
Straße
„An den Königstannen“:
Für
die Straße „An den Königstannen“ besteht ebenfalls die Möglichkeit,
Fördergelder einzuwerben. Die Antragsstellung ist für den 15.09.2020
vorgesehen, so dass eine Umsetzung in 2021 erfolgen kann. Die Kostenschätzung
sieht einen Aufwand von 323.070,00 € vor, Fördermittel von 203.534,10 €, so
dass ein Eigenanteil von 119.535,90 € verbleibt.
2022:
Auf
der Höhe:
Für
die Deckenerneuerung sind die geschätzten Kosten von 150.000,00 € in die
Finanzplanung eingestellt worden.
.
2023:
Am Schützenplatz:
Für die Deckenerneuerung geschätzte Kosten von
75.000,00 € in
die Finanzplanung aufgenommen worden.
2024:
Stirper
Straße,:
Für die Deckenerneuerung sind geschätzte Kosten von 121.000,00 € in die Finanzplanung aufgenommen worden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmittel, wie vorgeschlagen, durchzuführen und die Deckenerneuerungen an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen wie aufgezeigt umzusetzen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
541100 /
55510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |