Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Stelle der Ersten Gemeinderätin/des Ersten Gemeinderates öffentlich auszuschreiben.
Auf die erste Ausschreibung haben sich 10 Personen beworben. Da nach dem Auswahlverfahren keine geeignete Person gefunden werden konnte, wurde die Ausschreibung wiederholt. Nach der zweiten Ausschreibung sind 19 Bewerbungen eingegangen. Das Auswahlverfahren unter Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. fand am 09.01.2020 statt. Hierzu wurden 5 Bewerber/innen eingeladen.
An dem Auswahlverfahren nahmen als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter der Fraktionen, die Bürgermeisterin und die Personalleiterin teil.
Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag der Bürgermeisterin durch den Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Für den Wahlvorgang gelten die Bestimmungen des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich. Da in der Sitzung des Rates voraussichtlich nur ein Wahlvorschlag, nämlich der des Bürgermeisters, zur Wahl steht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes oder der Bürgermeisterin ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Also müssen im ersten Wahlgang 16 Stimmen (bei 31 Ratsmitgliedern einschließlich der Bürgermeisterin) auf die Bewerberin/den Bewerber entfallen. Würde diese nicht erreicht, würde im zweiten Wahlgang die Bewerberin/der Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen erhält.
Bürgermeisterin Tanja Strotmann schlägt Herrn Lutz Birkemeyer, geb. 03.02.1976, wohnhaft Talstraße 21 in 49134 Wallenhorst zur Wahl des Ersten Gemeinderates vor.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte wählt auf der Grundlage der Regelung in § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte und gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin Herrn Lutz Birkemeyer, geb. 03.02.1976, wohnhaft Talstraße 21, 49134 Wallenhorst zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ersten Gemeinderat für die Dauer von 8 Jahren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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Ergebnishaushalt |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |