Betreff
Wahl der Ersten Gemeinderätin/des Ersten Gemeinderates
Vorlage
BV/011/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Stelle der Ersten Gemeinderätin/des Ersten Gemeinderates öffentlich auszuschreiben.

 

Auf die erste Ausschreibung haben sich 10 Personen beworben. Da nach dem Auswahlverfahren keine geeignete Person gefunden werden konnte, wurde die Ausschreibung wiederholt. Nach der zweiten Ausschreibung sind 19 Bewerbungen eingegangen. Das Auswahlverfahren unter Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. fand am 09.01.2020 statt. Hierzu wurden 5 Bewerber/innen eingeladen.

 

An dem Auswahlverfahren nahmen als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter der Fraktionen, die Bürgermeisterin und die Personalleiterin teil.

 

Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag der Bürgermeisterin durch den Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Für den Wahlvorgang gelten die Bestimmungen des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich. Da in der Sitzung des Rates voraussichtlich nur ein Wahlvorschlag, nämlich der des Bürgermeisters, zur Wahl steht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes oder der Bürgermeisterin ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Also müssen im ersten Wahlgang 16 Stimmen (bei 31 Ratsmitgliedern einschließlich der Bürgermeisterin) auf die Bewerberin/den Bewerber entfallen. Würde diese nicht erreicht, würde im zweiten Wahlgang die Bewerberin/der Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen erhält.

 

Bürgermeisterin Tanja Strotmann schlägt Herrn Lutz Birkemeyer, geb. 03.02.1976, wohnhaft Talstraße 21 in 49134 Wallenhorst zur Wahl des Ersten Gemeinderates vor.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte wählt auf der Grundlage der Regelung in § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte und gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin Herrn Lutz Birkemeyer, geb. 03.02.1976, wohnhaft Talstraße 21, 49134 Wallenhorst  zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ersten Gemeinderat für die Dauer von 8 Jahren.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt