Betreff
Wahl der/des Ortsbürgermeisters/-in gemäß § 92 NKomVG i. V. m. § 67 NKomVG
Vorlage
BV/001/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Norbert Kroboth teilte mit Schreiben vom 14. Oktober mit, sein Amt als Ortsbürgermeister der Ortschaft Hunteburg zum 31.12.2019 niederzulegen. Einer offiziellen Feststellung durch den Ortsrat bedarf es hierzu nicht.

 

Unter Leitung des ersten Stellvertretenden Ortsbürgermeisters hat der Ortsrat aus seiner Mitte die/den Ortsbürgermeister/in für die restliche Dauer der Wahlperiode zu wählen. Sofern der Erste Stellvertretende Ortsbürgermeister zur Wahl vorgeschlagen wird, ist die Wahlleitung vom Zweiten Stellvertretenden Ortsbürgermeister zu übernehmen. Sollte auch dieser zur Wahl vorgeschlagen, ist die Leitung vom ältesten, dazu bereiten Mitglied zu übernehmen.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied, wählbar ist ebenfalls jedes Ortsratsmitglied. Das bedeutet, dass auch Mitglieder i. S. d. § 91 Abs. 3 NKomVG (beratende Mitglieder) vorschlagsberechtigt und wählbar sind.

 

Zur Durchführung der Wahl bestimmt § 67 NKomVG:

 

Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist derjenige, für den die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches das älteste anwesende hierzu bereite Ortsratsmitglied zu ziehen hat.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt