Betreff
Feststellung eines Sitzverlustes gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG
Vorlage
BV/297/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ortsbürgermeister Norbert Kroboth hat mit Schreiben vom 23.10.2019 erklärt, dass er sein Mandat im Ortsrat Hunteburg am 31.12.2019 niederlegen und vom Amt des ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortschaft Hunteburg zurücktreten möchte.

 

Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat Hunteburg durch Beschluss zu Beginn der nächsten Sitzung festzustellen, dass die Mitgliedschaft von Herrn Norbert Kroboth gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister am 14.01.2020 endet. Mit dem Beschluss endet die stimmberechtigte Mitgliedschaft von Herrn Norbert Kroboth im Ortsrat Hunteburg.

 

Herr Kroboth ist weiterhin Mitglied des Gemeinderates Bohmte und wird dem Ortsrat Hunteburg somit nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte mit beratender Stimme angehören.

 

Der Sitz von Herrn Norbert Kroboth im Ortsrat Hunteburg wird auf Herrn Uwe Schenke als nächste Ersatzperson durch Bewerberwahl übergehen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg stellt gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft von Herrn Norbert Kroboth  gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht mit diesem Beschluss endet.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt