Sachverhalt:
Am 15.03.2018 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” als Satzung beschlossen.
Am 30.10.2019 wurde ein Normenkontrollantrag beim OVG Lüneburg gestellt. Es ist aktuell nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung des OVG gerechnet werden kann.
Zur weiteren Beratung und Beschlussfassung ist es wichtig, innerhalb des Gemeinderates eine Willensbildung zum Bebauungsplan Nr. 109 abzufragen.
Es wird daher darum gebeten, eine Absichtserklärung in der Gemeinderatssitzung abzugeben, ob dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 109 erneut zugestimmt werde sofern dieser vorm OVG Lüneburg für ungültig erklärt werden sollte.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für die aktuelle Planung am Futtermittel- und Schüttguthafen aus und beschließt die Absichtserklärung, den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” –sofern erforderlich- erneut als Satzung zu beschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |