Betreff
Absichtserklärung zum Bebauungsplan Nr. 109 "Hafen- und Industriegebiet -Futtermittel- und Schüttguthafen"
Vorlage
BV/294/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 15.03.2018 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” als Satzung beschlossen.

 

Am 30.10.2019 wurde ein Normenkontrollantrag beim OVG Lüneburg gestellt. Es ist aktuell nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung des OVG gerechnet werden kann.

 

Zur weiteren Beratung und Beschlussfassung ist es wichtig, innerhalb des Gemeinderates eine Willensbildung zum Bebauungsplan Nr. 109 abzufragen.

 

Es wird daher darum gebeten, eine Absichtserklärung in der Gemeinderatssitzung abzugeben, ob dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 109 erneut zugestimmt werde sofern dieser vorm OVG Lüneburg für ungültig erklärt werden sollte.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat spricht sich für die aktuelle Planung am Futtermittel- und Schüttguthafen aus und beschließt die Absichtserklärung, den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” –sofern erforderlich- erneut als Satzung zu beschließen. 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt