In seiner Sitzung am 19. Juni 2019 hat der Verwaltungsausschuss die
Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur 7. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ beschlossen.
Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62/64 (Modehaus Brörmann)
beabsichtigt, seinen Einzelhandelsbetrieb zu vergrößern. Mit der Erweiterung
wird eine Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um
einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich
zu ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets (Mi)
in ein Kerngebiet (MK) vorgesehen. Hierfür ist die 7. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ notwendig.
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Bohmte als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Darunter fallen sowohl
Mischgebietsflächen als auch Kerngebietsflächen. Die beabsichtigte Festsetzung
eines Kerngebietes wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und eine
Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht mehr erforderlich. Die Umwandlung
in ein Kerngebiet ist mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt worden.
In der ursprünglichen Planung war die Ausweisung eines Sondergebietes mit
der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und die 23. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgesehen, welche nun mit der Umwandlung in ein
Kerngebiet nicht mehr notwendig ist. Aufgrund dessen kann der Beschluss zur 23.
Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss hebt den Beschluss vom 19.06.2019 zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bohmte auf.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |