Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplans; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.06.2019
Vorlage
BV/278/2019
Art
Beschlussvorlage

In seiner Sitzung am 19. Juni 2019 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ beschlossen.

 

Der Eigentümer der Immobilie Bremer Straße 62/64 (Modehaus Brörmann) beabsichtigt, seinen Einzelhandelsbetrieb zu vergrößern. Mit der Erweiterung wird eine Verkaufsfläche von über 1.200 qm erreicht, so dass es sich dann um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt. Um die Erweiterung baurechtlich zu ermöglichen, ist die Umwandlung des bisher festgesetzten Mischgebiets (Mi) in ein Kerngebiet (MK) vorgesehen. Hierfür ist die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ notwendig.

 

Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bohmte als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Darunter fallen sowohl Mischgebietsflächen als auch Kerngebietsflächen. Die beabsichtigte Festsetzung eines Kerngebietes wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht mehr erforderlich. Die Umwandlung in ein Kerngebiet ist mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmt worden.

 

In der ursprünglichen Planung war die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, welche nun mit der Umwandlung in ein Kerngebiet nicht mehr notwendig ist. Aufgrund dessen kann der Beschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss hebt den Beschluss vom 19.06.2019 zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bohmte auf.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt