Aus dem Feuerwehrbedarfsplan sowie des Berichtes der Feuerwehrunfallkasse geht hervor, dass die vorhandenen Sicherheitsdefizite an den Feuerwehrhäusern Herringhausen und Hunteburg nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden können.
Vor diesem Hintergrund wurden zu beiden Standorten Machbarkeitsanalysen in Auftrag gegeben, ob bei den bestehenden Feuerwehrhäusern die baulichen Anpassungen durch einen Um- oder Neubau möglich sind.
Die Analysen haben ergeben, dass beide Standorte für einen Umbau/Neubau unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht zum Tragen kommen und dementsprechend neue Standorte gefunden werden müssen, auf denen die Feuerwehrhäuser neu errichtet werden können oder bereits vorhandene Bausubstanz für ein Feuerwehrhaus umgebaut werden kann.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 den
Beschluss gefasst, dass ein Bau- und Finanzierungsvertrag zum Feuerwehrhaus
Hunteburg zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bohmte abgeschlossen wird. Dieser Vertrag
wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde das Grundstück „ehemaliger
Verbrauchermarkt“, Streithorstweg 2, 49163 Bohmte, nebst aufstehenden Gebäuden
durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG)
als Standort für das neue Feuerwehrhaus erworben.
Im Vorfeld sind durch das Büro Dipl.-Ing. Glüsenkamp Machbarkeitsstudien
und Kostenschätzungen durchgeführt worden.
Die Kostenschätzung für einen Neubau liegt bei 1.576.000,00 Euro und für einen Umbau bei rd. 1.000.000,00 Euro, jeweils ohne Grunderwerbskosten und ohne Kosten für die Ausstattung.
Aus der Grundrissplanung der Machbarkeitsstudie geht hervor, dass bei einem Umbau des Verbrauchermarktes alle erforderlichen baulichen Vorgaben eingehalten werden können. Das Ortskommando Ortsfeuerwehr Hunteburg, ist im Verfahren eng mit eingebunden und hat sich aus Sicht der Feuerwehr für einen Umbau des Verbrauchermarktes zum Feuerwehrhaus ohne Errichtung einer Hausmeisterwohnung ausgesprochen.
Die erforderliche Bebauungsplanänderung befindet sich bereits in der Vorbereitung.
In 2020 soll die Ausschreibung zur Planungsleistung, nach vorheriger Beratung in den Gremien, erfolgen.
Baubeginn: voraussichtlich 2021
Für das Feuerwehrhaus Herringhausen ist die Verwaltung auf Standortsuche.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |