Am 19. Januar 2019 ist das Niedersächsische Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in Kraft getreten und hat das Nds. Gesetz über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) abgelöst. Aus dem NPOG ergibt sich
die Verordnungsermächtigungsgrundlage für die gemeindlichen Verordnungen zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Verwaltung hat das Inkrafttreten des NPOG zum Anlass genommen, die
Verordnung nach dem Nds. Gefahrenabwehrgesetz der Gemeinde Bohmte vom 19.
Oktober 1998 zu überarbeiten.
Zur besseren Lesbarkeit soll die Verordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Neufassung beschlossen werden. Die
Änderungen (Ergänzungen und Streichungen) sind in der als Anlage beigefügten
Neufassung der Verordnung farblich kenntlich gemacht.
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bohmte.
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Gemeinde Bohmte in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |